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GEWERBEANMELDUNG
Mit diesem Formular können Sie ein Gewerbe anmelden. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes werden Sie im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und von dieser Eintragung verständigt. Sie haben die Bearbeitung des Formulars noch vor der Fertigstellung abgebrochen. Das Formular wurde nichtabgesendet.
ZURÜCKLEGUNG EINES GEWERBES Mit diesem Formular können Sie ein Gewerbe zurücklegen. Mit der Zurücklegung des Gewerbes endet das Recht zur Ausübung dieses Gewerbes im Hauptstandort sowie in allen weiteren Betriebsstätten (Filialen). Sofern keine Umstände vorliegen, die eine Zurücklegung nicht gestatten wird das Gewerbe im Gewerbeinformationssystem Austriaals
STANDORTVERLEGUNG EINES GEWERBES Mit diesem Formular können Sie die Verlegung eines Betriebes (Standort des Gewerbes) bekanntgeben. Der neue Standort wird im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt. ZURÜCKLEGUNG EINER WEITEREN BETRIEBSSTÄTTE (FILIALE) Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige. Mit diesem Formular können Sie die Schließung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) bekanntgeben. Diese weitere Betriebsstätte wird im Gewerbeinformationssystem Austria als beendet eingetragen undSie
REISEINSOLVENZABSICHERUNGSVERZEICHNIS Vermittler verbundener Reiseleistungen haben - in Abhängigkeit von ihrer zuletzt getätigten Meldung (12 bzw. 24 Monatsvariante) - bis spätestens den 31. Jänner des der letzten Meldung folgenden Kalenderjahres (12 Monatsvariante) bzw. des der letzten Meldung folgenden übernächsten Kalenderjahres (24 Monatsvariante) eine Folgemeldung abzugeben.GEWERBEANMELDUNG
© Land Vorarlberg . 1. Formulareingabe 2. Eingabe Prüfen 3.Versendet
BESTELLUNG GESCHÄFTSFÃœHRERIN Mit diesem Formular melden Sie die Bestellung einer neuen gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines neuen gewerberechtlichen Geschäftsführers.Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Bestellung dieser Person als GeschäftsführerIn im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt. FESTSTELLUNG DER INDIVIDUELLEN BEFÄHIGUNG Wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe oder ein Teilgewerbe ausüben wollen, ist die Befähigung zur Ausübung dieses Gewerbes nachzuweisen. Kann der formelle Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, können Sie mit diesem Formular einen Antrag auf ANMELDUNG EINER WEITEREN BETRIEBSSTÄTTE (FILIALE) Mit diesem Formular können Sie die Eröffnung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) bekanntgeben. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die weitere Betriebsstätte im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt. ABFRAGE - SUCHKRITERIENTRANSLATE THIS PAGE GISA GewerbeÂinformationsÂsystem AustriaGEWERBEANMELDUNG
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STANDORTVERLEGUNG EINES GEWERBES Mit diesem Formular können Sie die Verlegung eines Betriebes (Standort des Gewerbes) bekanntgeben. Der neue Standort wird im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt. ZURÜCKLEGUNG EINER WEITEREN BETRIEBSSTÄTTE (FILIALE) Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige. Mit diesem Formular können Sie die Schließung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) bekanntgeben. Diese weitere Betriebsstätte wird im Gewerbeinformationssystem Austria als beendet eingetragen undSie
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GEWERBEANMELDUNG
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REISEINSOLVENZABSICHERUNGSVERZEICHNIS GISA GewerbeÂinformationsÂsystem Austria REISEINSOLVENZABSICHERUNGSVERZEICHNIS Im Insolvenzabsicherungsverzeichnis eingetragene Veranstalterinnen bzw.Veranstalter von Pauschalreisen sowie Vermittlerinnen bzw.Vermittler verbundener GISA-AUSZUGTRANSLATE THIS PAGEGISA-Auszug
STANDORTVERLEGUNG EINES GEWERBES Standortverlegung eines Gewerbes - Meldung. Mit diesem Formular können Sie die Verlegung eines Betriebes (Standort des Gewerbes) bekanntgeben. Der neue Standort wird im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt. Geben Sie die GISA -Zahl (maximal 10-stellig numerisch) an. AUSKUNFT AUS DEM GEWERBEINFORMATIONSSYSTEM …TRANSLATE THIS PAGE Mit diesem Formular können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria beantragen. Einen aktuellen oder historischen GISA-Auszug können Sie unter BEENDEN EINER TÄTIGKEIT ALS GEWERBERECHTLICHE(RTRANSLATE THIS PAGE Beenden einer Tätigkeit als gewerberechtliche (r) GeschäftsführerIn - Meldung. Mit diesem Formular können Sie das Ausscheiden einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers (Beendigung dieser Tätigkeit) bekanntgeben. Das Ausscheiden der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers wird im Gewerbeinformationssystem Austria REISEINSOLVENZABSICHERUNGSVERZEICHNIS Die Anzeige der Einstellung der Veranstaltertätigkeit hat die Löschung der Eintragung im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis zurFolge. Die
ZURÜCKLEGUNG EINES GEWERBES Mit diesem Formular können Sie ein Gewerbe zurücklegen. Mit der Zurücklegung des Gewerbes endet das Recht zur Ausübung dieses Gewerbes im Hauptstandort sowie in allen weiteren Betriebsstätten (Filialen). Sofern keine Umstände vorliegen, die eine Zurücklegung nicht gestatten wird das Gewerbe im Gewerbeinformationssystem Austriaals
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BEENDEN EINER TÄTIGKEIT ALS GEWERBERECHTLICHE(RTRANSLATE THIS PAGE Beenden einer Tätigkeit als gewerberechtliche (r) GeschäftsführerIn - Meldung. Mit diesem Formular können Sie das Ausscheiden einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers (Beendigung dieser Tätigkeit) bekanntgeben. Das Ausscheiden der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers wird im Gewerbeinformationssystem Austria AUSKUNFT AUS DEM GEWERBEINFORMATIONSSYSTEM …TRANSLATE THIS PAGE Mit diesem Formular können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria beantragen. Einen aktuellen oder historischen GISA-Auszug können Sie unterGEWERBEANMELDUNG
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GISA – VERWALTUNG MODERN GESTALTEN _Ab April 2015 wird bundesweit ein einheitliches, effizientes und effektives System zur Gewerbeverwaltung eingesetzt. Das neue zentrale GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) wurde als Kooperationsprojekt gemeinsam von Bund, Stadt Wien, Bundesländern und Städten mit eigenem Statut realisiert und löste 14 dezentrale Register ab. Die Umsetzung des Projektes wurde von der Stadt Wien geleitet._ Der Bund, die Länder und Städte setzten gemeinsam einen wichtigen Schritt um die Gewerbeverwaltung zu reformieren. Durch GISA wird die Gewerbeverwaltung vereinfacht und vereinheitlicht. Die zentralisierte Verwaltung des Gewerberegisters verringert den Verwaltungsaufwand und bringt Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Langfristig wird das Projekt dadurch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Ein einheitlicher Gewerbeprozess vereinfacht die Verfahrensführung in der Verwaltung. An der Umsetzung von GISA waren Fachleute aus der Gewerbepraxis beteiligt, die ihrer wertvollen Erfahrungen einbrachten. So wurde sichergestellt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksverwaltungsbehörden von der Einführung des neuen Gewerbeinformationssystems profitieren.„AUS 14 MACH 1"
Die Daten der Gewerbeverwaltung aus 14 dezentralen Registern wurden in GISA zusammengeführt. Die einfache Formel aus „14 mach 1" verdeutlicht, dass für Pflege, Betrieb und Instandhaltung der Registerdaten jetzt deutlich geringere Aufwände anfallen. Durch den zielgerichteten, zeitgemäßen und länderübergreifenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) wurden Einsparungspotentiale in der Verwaltung realisiert. In Verbindung mit der Neugestaltung der Gewerbeprozesse werden Verfahren für Unternehmerinnen und Unternehmer rasch und effizient abgewickelt. FINDEN SIE ALLE INFORMATIONEN RUND UM DIE GEWERBEVERWALTUNG BEI IHRER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE:* Land Burgenland
* Land Kärnten
* Land Niederösterreich * Land Oberösterreich* Land Salzburg
* Land Steiermark
* Land Tirol
* Land Vorarlberg
* Wien
IMPRESSUM
MEDIENINHABER:
Bundesministerium für Digitalisierung und WirtschaftsstandortStubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43 1 711 00
ANSPRECHPARTNER:
Abteilung Gewerberecht post.IV1_19@bmdw.gv.at TECHNISCH VERANTWORTLICH:GISA - Support Unit
support@gisa.gv.at
BEI INHALTLICHEN FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN IHRE ZUSTÄNDIGE GEWERBEBEHÖRDE. Technisch verantwortlich für diese Seite:GISA-Support-Unit
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