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19.07.2019
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2019 Die diesjährige Mitgliederversammlung findet statt am: 23. September 2019, 19:00 Uhr, Hotel Victor's Residenz Deutschmühlental 1966117 Saarbrücken
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Entlastung des Verwaltungsrates5. Verschiedenes
6. Vortrag BdSt-Präsident Reiner Holznagel zu aktuellen steuerlichen und finanzpolitischen Themen7. Diskussion
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Der Mitgliedsausweis (kann in der Geschäftsstelle angefordert werden) gilt als Nachweis der Teilnahmeberechtigung und für die Ausübung des Stimmrechts. Bund der Steuerzahler Saarland e.V.Der Vorstand
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03.07.2019
STREIT IN DER SAARBRÜCKER BERUFSFEUERWEHR Der Streit zwischen der Saarbrücker Berufsfeuerwehr und ihrem Chef Josef Schun im April dieses Jahres hat für die Stadt ein weiteres finanzielles Nachspiel. Bereits für die sechsmonatige Hospitanz von Feuerwehrchef Schun in Dortmund muss die Stadt Saarbrücken für die vollen Bezüge ihres Feuerwehrchefs aufkommen. Eine Beteiligung der Stadt Dortmund an den Personalkosten ist nicht vorgesehen. Doch damit nicht genug. Infolge der Erkrankung von mehr als 90 Berufsfeuerwehrleuten musste die freiwillige Feuerwehr Saarbrücken den Bereitschaftsdienst für das Stadtgebiet für einen Zeitraum von 14 Tagen übernehmen, wodurch es zu einem Dienstausfall bei den freiwilligen Feuerwehrleuten gekommen ist. Dieser Dienstausfall, den die Stadt den Arbeitgebern der freiwilligen Feuerwehrleute ersetzen muss, beträgt nach Auskunft von Bürgermeister Latz aktuell 93.139,74 EUR. Weitere Anforderungen von Arbeitgebern liegen vor, hätten aber wegen fehlender Nachweise noch nicht bearbeitet werden können. Insgesamt ein sehr teuer Streit, für den letztlich der Saarbrücker Steuerzahler aufkommen muss.Artikel versenden
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20.03.2019
SCHULDENBREMSE
Stellungnahme des BdSt Saarland Schuldenbremse gehört in die Landesverfassung Die Schuldenbremse gehört nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Saarland in die Landesverfassung. Der vorliegende Gesetzentwurf, wonach die Schuldenbremse lediglich in die Haushaltsordnung aufgenommen werden soll, wird der Bedeutung der Schuldenbremse nicht gerecht und lässt der jeweilig amtierenden Regierung zu viele Spielräume, das Schuldenverbot zu umgehen. Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse in Landesrecht ist der BdSt Landesverband als Sachverständige geladen worden. Der Vorsitzende Christoph Walter konnte den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen die Stellungnahme des BdSt zu dem Gesetzesvorhaben vortragen. Kernanliegen des BdSt ist die Umsetzung der Regelungen zur Schuldenbremse in die saarländische Landesverfassung. Der Gesetzentwurf sieht lediglich eine Implementierung in die Haushaltsordnung und in ein neues Haushaltsstabilisierungsgesetz vor. Die Gründe für unsere Forderung liegen auf der Hand: • Zu einer Änderung der Haushaltsordnung und des Haushaltsstabilisierungsgesetzes bedarf es nur einer einfachen Mehrheit im Landesparlament. Hätten die Regelungen zur Schuldenbremse Verfassungsrang, wäre eine 2/3 Mehrheit im Parlament erforderlich, um diese zu ändern (Art. 101 SVerf). Eine zukünftige Regierung könnte somit mit einfacher Mehrheit im Landtag die Schuldenbremse wieder außer Kraft setzen. • Die Schuldenbremse mit Verfassungsrang, räumt der Opposition die Möglichkeit ein, den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes anzurufen und überprüfen zu lassen, ob die amtierende Regierung die Regelungeneinhält.
Der BdSt appelliert an die Landtagsabgeordneten, die Regelungen zu Schuldenbremse zwingend in die Landesverfassung aufzunehmen, um der politischen Dimension dieses Instrumentes gerecht zu werden. Damit würde den Bürgern im Saarland deutlich gezeigt werden, wie wichtig ihnen solide Finanzen und ein ausdrückliches Schuldenverbot sind. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der vorliegende Gesetzesentwurf keine klarstellende Regelung enthält, die eine denkbare Umgehung der Schuldenbremse verhindert. Alternative Finanzierungsinstrumente wie Leasing, Forfaitierung und sale-and-lease-back werden nicht erfasst. Ferner gilt die Schuldenbremse nicht für die selbständigen Rechtsträger des Landes oder privatrechtliche Unternehmen mitLandesbeteiligung.
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11.11.2018
MITGLIEDERVERSAMMLUNG Mitgliederversammlung 2018 Am 8. November fand in Saarbrücken die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Der Landesvorsitzende Christoph Walter stellte den Bericht des Vorstandes vor und berichtete über die aktuelle Entwicklung des Landesverbandes. Anschließend erteilte die Versammlung dem Verwaltungsrat die Entlastung. Zum neuen Mitglied des Verwaltungsrates wählte die Mitgliederversammlung Herrn Rechtsanwalt Michael Letter aus Kleinblittersdorf. Den Gastvortrag hielt Herr Notar Dr. Lenz, Saarbrücken. Er sprach zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er gliederte seinen Vortrag in drei Themenschwerpunkte: • Betreuung (gesetzliches Verfahren durch das Amtsgericht) • Vorsorgevollmacht (privatautonom ohne gerichtliches Mitwirken) • Patientenverfügung. Er verdeutlicht die Unterschiede der drei Themenpunkte durch Schilderung konkreter Fälle. Nach seiner Einschätzung leben derzeit rund 1,3 Millionen Menschen in einer gesetzlichen Betreuung. UnterHinweis auf
§ 1896 BGB empfiehlt er die Hinterlegung einer Patienten-vollmacht. Dort heißt es u.a.: „Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten …………… ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“.Artikel versenden
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27.08.2018
STEUERN IM INTERNATIONALEN VERGLEICH Gesamtwirtschaftliche Steuerquoten weisen die in einer Volkswirtschaft gezahlten Steuern bezogen auf die Wirtschaftsleistung aus. Die Aussagekraft dieser Steuerquoten ist aber begrenzt, weil die in den Vergleich einbezogenen Staaten ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme in unterschiedlichem Ausmaß über eigenständige Sozialbeiträge (die nicht in der Steuerquote enthalten sind) oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln, und damit über entsprechend hohe Steuern, finanzieren. Erst die Abgabenquote, die sowohl Steuern als auch Beiträge zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt setzt, ermöglicht einen gesamtwirtschaftlich sinnvollen Steuer- und Abgabenvergleich.Mehr dazu
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23.01.2018
LANDESSPORTVERBAND
Das Drama um den LSVS Nachdem im vergangenen Dezember bekannt wurde, dass beim LSVS „urplötzlich“ ein Finanzloch von 5 Mio. Euro aufgetaucht ist, sieht sich der Bund der Steuerzahler verpflichtet, nach eigenen Recherchen und Ursachenforschung einige Punkte in der Finanzaffäre um den LSVS klarzustellen. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, wer die Verantwortung zu tragen hat. Mehr dazuArtikel versenden
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02.06.2017
MANAGEMENTMÄNGEL
Schwächen beim Liegenschaft- und Energiemanagement Nach Auffassung des Landesrechnungshofes kann durch die Einrichtung eines zentralen Liegenschaftsmanagements das Liegenschaftsportfolio des Landes deutlich optimiert werden. Durch eine Minimierung der einzelnen Kostenblöcke innerhalb der Aufgabenbereiche Bau und Betrieb/Unterhaltung sowie einer Optimierung der Gebäudeflächennutzung ließen sich ganz erhebliche, nachhaltige Einspareffekte erzielen. Hierbei ergäben sich insbesondere aufgrund des Personalabbaus in der Landesverwaltung deutliche Einsparpotenziale bei den Unterbringungskosten. Bei einer Untersuchung in den Jahren 2014 und 2015 stellten die Prüfer eine Reihe von erheblichen Mängeln fest. Zwar wurde wie in den meisten anderen Bundesländern um die Jahrtausendwende mit der Zentralisierung der Liegenschaftsverwaltung begonnen, aber trotz eines erfolgreichen Pilotprojektes im Bereich des Finanzressorts und eines Ministerratsbeschlusses vom 15. März 2005 zur Gründung des „Landesamtes für Zentrale Dienste“ wurde im Saarland ein zentrales Gebäudemanagement für alle Ministerien bisher nicht eingerichtet. Obwohl in den Haushaltsplänen 2007 bis 2017 der Aufbau eines ressortübergreifenden Liegenschaftsmanagements angekündigt wurde, waren im Prüfungszeitraum keine dahingehenden Bestrebungen der Landesregierung festzustellen. Die im Hesse-Gutachten in Aussicht gestellte Effizienzrendite von 20 Prozent konnte somit nicht erreichtwerden.
Im Jahr 2008 wurde seitens der saarländischen Landesregierung das „Saarländische Klimaschutzkonzept 2008 – 2013 – Klima schützen – die Klimafolgen bewältigen“ aufgelegt. Zur Finanzierung wurden 11 Mio. € im Haushalt umgeschichtet. Ziel des Programms war es, eine Reduzierung des Energieverbrauchs der Landesliegenschaften um mindestens 35 Prozent bis zum Jahr 2013. Diese Vorgabe wurde nicht strukturiert umgesetzt. Es fehlten die Festlegung eines Ausgangsverbrauchsniveaus im Jahr 2008 sowie eine Erfolgskontrolle imJahr 2013.
Kein Wunder: Für das Energiemanagement innerhalb der Landesverwaltung ist laut Geschäftsverteilungsplan das Landesamt für Zentrale Dienste zuständig. Der letzte Fachingenieur schied bereits im Jahr 2005 altersbedingt aus. Einen Nachfolger gab es seither nicht.Artikel versenden
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31.01.2017
THE SAME PROCEDERE
.....as every year
So kann es stets im Saarland heißen, wenn man zu Beginn des Jahres auf die Finanzen des Landes schaut. Auch in 2017 wird der Schuldenberg des Saarlandes weiter zunehmen. Legt man den aktuellen Finanzplan des Landes zugrunde, dann wird am Jahresende ein Schuldenstand von 14,318 Mrd. Euro zu vermelden sein. Das wären dann 167 Mio. Euro mehr als am 31.12.2016. Und auch für das Jahr 2018 wird ein Anstieg der Schulden um 36 Mio. Euro prognostiziert. Einen Lichtblick soll es 2019 geben. Dann sollen Überschüsse von 81,5 Mio. Euro erzielt werden.Artikel versenden
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15.12.2016
SAARLAND IST SPITZE
Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen an der Saar am höchsten Das Saarland ist Spitze. Zumindest, was die Pro-Kopf-Verschuldung der saarländischen Kommunen angeht. Mit 7.247 Euro Schulden pro saarländischen Einwohner liegt die Kommunalverschuldung um über 1.000 Euro vor dem zweitplazierten Hessen mit 6.017 Euro pro Kopf. Rang drei belegt NRW, das auf einen Wert von 5.719 Euro kommt. Der saarländische Nachbar im Osten, Rheinland-Pfalz, landet mit 5.499 Euro auf Platz vier. Am Tabellenende finden sich Schleswig-Holstein mit einer Quote von 2.781 Euro und Bayern mit 2.744 Euro. Alle Werte beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2015. Mehr Informationen findet man unter haushaltssteuerung.de.Artikel versenden
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06.10.2016
SCHWARZBUCH 2016
Im diesjährigen Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler ist auch das Saarland mit zwei Verschwendungsfällen vertreten. Zum einen fand das Fledermausquartier in Eppelborn Aufnahme in die Sammlung der Steuergeldvergeudungen, zum anderen die unendliche Geschichte um den Neubau der Hochschule für Technik und Wirtschaft. Die Originaltexte aus dem 44. Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, die die Fälle aus dem Saarland schildern, finden sich im folgenden AbschnittMehr dazu
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30.06.2016
BDST STELLT STRAFANTRAG GEGEN FRAKTIONEN Die Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Verwendung von Fraktionsmitteln der Jahre 2004 – 2009 haben weitere Schlampereien im Umgang mit Steuergeldern und ein Ausgabeverhalten, das in Einzelfällen einen Hang zur Großmannssucht vermuten lässt,offenbart.
Waren bislang nur Festellungen zu der sog. Rote-Hosen-Affäre und zweckwidrige Ausgaben für Parteiaufgaben bekannt geworden, so wird in dem 68-seitigen Bericht über eine Vielzahl weiterer Verfehlungen im Ausgabegebaren unserer Volksverteter berichtet. Man schämt sich nicht, Luxusessen in 3-Sterne-Restaurants, private Reisen, Konzertbesuche, Musik-CD’s und ausgeliehene Faschingskostüme über die Fraktionskasse abzurechnen. Dem Leser des Berichtes drängt sich die Frage auf, ob den Abgeordneten jener Wahlperiode jegliches Unrechtsempfinden abhanden gekommen ist. Aus strafrechtlicher Sicht scheinen die Feststellungen des Rechnungshofes zum einen abgearbeitet (Rote-Hosen-Affäre), zum anderen verjährt zu sein. Für den Bund der Steuerzahler ist diese Angelenheit aber noch lange nicht abgeschlossen. Wir haben alle 3 betroffenen Fraktionen angeschrieben und nachgefragt, ob beabsichtigt ist, die zweckwidrig verausgabten Fraktionsmittel vom jeweiligen wirtschaftlichen Verursacher einzufordern. Die Antwort kam prompt und unisono, denn die parlamentarischen Geschäftsführer der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Fraktion haben uns in einem Schreiben mit gemeinsamem Briefkopf folgendesmitgeteilt:
„Stellung nehmend zu Ihrer Anfrage vom 23.05.2016 teilen wir mit,dass die Fraktionen
der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Saarländischen Landtagdie Rückzahlung
von Fraktionsmitteln in Höhe von 325.000 EURO an die Landeskassefreiwillig ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht vornehmen. Im Fraktionsrechtsstellungsgesetz i.V. mit dem Haushaltsgesetz ist derAnspruch der
Fraktionen auf die Fraktionsmittel gesetzlich festgelegt. Diese regeln Höhe und Verteilung der Mittel zur Finanzierung der Arbeit der Landtagsfraktionen. Aufgrund der Erstattung der Fraktionsmittel spart das Saarland in 2016insgesamt
325.000 EURO an Zuwendungen an die Fraktionen ein. Aus diesem Grund ist ein vermeintlicher Schaden des Steuerzahlers durch diese Ersparnisausgeglichen.
Eine rechtssichere Feststellung von „wirtschaftlicher Verursachung“ ist durch den Rechnungshof nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen gez. Roland Theis gez. Petra Berg gez. Michael Neyses“ Die Fraktionen verzichten somit auf Regressforderungen gegenüber denjenigen, die die Zeche hätten zahlen müssen. An Beispielen erläutert: Im Fall der von der Fraktion bezahlten Parteiausgabe hätten diese Zahlungen von der jeweiligen Partei, im Fall der privaten Reise hätten die Kosten von der betroffenen Person eingefordert werdenmüssen.
Im wissentlichen Verzicht auf zivilrechtliche Regressansprüche liegt aus unserer Sicht ein weiterer Untreuetatbestand der handelnden Personen vor, der noch nicht verjährt ist. Wir haben deshalb heute bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anzeige gegen die Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen erstattet wegen Untreue gem. § 266 StGB. Dem Vorschlag des Landesrechnungshofes, die Ausgaben der Fraktionen zukünftig pauschal um 10 % zu kürzen, kann nur zugestimmt werden. Die den Fraktionen dann noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wären bei sparsamer und wirtschaftlicher Mittelverwendung ausreichend, um die Fraktionsausgaben zu bestreiten. Die eingesparten Gelder stünden dem Land zur Einhaltung der Schuldenbremse zurVerfügung.
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16.06.2016
HTW NEUBAU
Kostentragung offen
Das Finanzministerium hat Anfang Mai im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den Sachstand des Projektes HTW-Hochhaus berichtet. Ende Dezember 2015 hatte die Untere Bauaufsicht Saarbrücken dem Investor eine Baugenehmigung für das HTW-Hochhaus erteilt. Diese Genehmigung enthielt als Auflage eine Reihe von brandschutzrechtlich bedingten technischen und konstruktiven Änderungen. Die sichtbarsten Änderungen sind hierbei der Anbau von zwei außenliegenden Treppenhäusern sowie eines Steges. Hinzu kommen notwendige Grundrissanpassungen auf nahezu allen Geschossen. Diese machen auch Änderungen an den technischen Installationen notwendig. Es handelt sich um komplexe und kostenintensive Änderungen, die in Planung und Ausführung umfangreich und daher zeitaufwendig sind. Mit den Ausführungsplanungen hat der Investor zwischenzeitlich begonnen. Investor bzw. seine Projektpartner haben ihre Bereitschaft erklärt haben, die Ertüchtigungsmaßnahmen zunächst auf eigene Rechnung durchzuführen und die Frage der Kostenverantwortlichkeit im Nachgang im Rahmen eines Rechtstreits klären zu lassen. Dies würde eine zeitnahe Umsetzung ermöglichen, was im Interesse des Landes und derHochschule liege.
Über die juristischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung verhandeln derzeit die Anwälte des Landes, des Investors und seiner Projektpartner. Im Interesse der Vermeidung einer Kündigung des Projektvertrages durch das Land hofft das Ministerium auf ein positives Ergebnis dieser Verhandlungen. Derzeit spräche vieles dafür, dass die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können, da auf allen Seiten konstruktiv und lösungsorientiert agiert wird. Hoffentlich gibt es hier für die Steuerzahler keine herbeEnttäuschung.
Die Mitteilung des Finanzministeriums macht keine Angaben zu den entstehenden Kosten, die das Land treffen.Bislang sollen für die Nachrüstung in Sachen Brandschutz weit über zwei Millionen Euro anfallen. Und für die Unterbringung der Studierenden in Ausweichlehrstätten fallen monatlich im Schnitt mehr als 40.000 Euro an. Macht im Jahr eine halbe Million Euro. Ferner entstehen enorme Anwalts- und Gerichtskosten. Steuergeldvernichtung in Reinkultur.Artikel versenden
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09.06.2016
TRANSPARENZ IN ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMENHalbherziger Ansatz
Gesetzentwurf der Regierungskoalition ist halbherzig Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU haben im April einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Transparenz in öffentlichen Unternehmen geschaffen werden soll. Der Bund der Steuerzahler Saarland begrüßt diese Initiative, kritisiert aber, dass das Vorhaben nur halbherzig umgesetzt werden soll. Denn statt die Bezüge jedes einzelnen Beziehers von Geldleistungen offen zu legen, sollen nur die Gesamtsummen der Bezüge von Vorständen, Aufsichträten oder anderen Gremien publiziert werden. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler sind die Bürger selbst Eigentümer öffentlicher Unternehmen. Darum muss ihnen ein ungehinderter Zugang zu allen Informationen – auch über die Vergütung der Verantwortlichen – gewährt werden. Deshalb ist der Gesetzentwurf im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings nutzt das vorgelegt Gesetz nicht alle juristischen Möglichkeiten, um die vollständige Transparenz möglichst schnell herzustellen. Denn die Vergütungsinformationen sollen nicht für jedes einzelne Mitglied separat, sondern nur kumuliert veröffentlicht werden. Wenn der interessierte Bürger jederzeit nachlesen kann, was ein Minister, ein Abgeordneter oder ein Bürgermeister an Bezügen erhält, dann ist nicht nachzuvollziehen, warum das nicht auch bei den Mitgliedern von Gremien öffentlicher Unternehmen möglich sein soll. Beispielhaft ist nach Auffassung des BdSt das Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein. Dort ist die Rede davon, dass die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrates und anderer Einrichtungen zu veröffentlichen sind. Hier muss der saarländische Gesetzentwurf nachgebessert werden.Artikel versenden
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01.06.2016
TALBRÜCKE FECHINGENEin wahres Fiasko
Gründonnerstag wurde die Fechinger Talbrücke der Autobahn A 6 gesperrt und am Pfingstmontag wieder teilweise für den Pkw-Verkehr frei gegeben. 53 Tage war die Strecke komplett gesperrt. Der Grund: Die Tragfähigkeit der über 50 Jahre alten Brücke ist der heutigen Verkehrsbelastung nicht gewachsen. Das hatte sich bei einer Überprüfung ergeben. Als steuerzahlende Bürger fragt man sich allerdings, warum das Problem nicht früher erkannt wurde. Schließlich ist die rapide Zunahme des Güterverkehrs auf Deutschlands Straßen keine überraschende Neuigkeit. Wieso eine Fachbehörde nicht früher drei und drei zusammenrechnen konnte, fragt man sich. Jeder Betrieb, der beispielsweise einen Wintergarten errichtet, berechnet die größtmögliche Schneelast. Dass man ähnliches bei Straßenbrücke macht und ständig fortschreibt, sollte eine Selbstverständlichkeitsein.
Offenbar war es das aber nicht. Mit weitreichenden Folgen: Stundenlange Verzögerungen für die Verkehrsteilnehmer, Umweltbelastungen durch Staus und Ausdehnung der Fahrtstrecken, Lärmbelästigungen der Anlieger der Ausweichstrecken. Die IHK des Saarlandes geht davon aus, dass allein die Transportunternehmen einen werktäglichen Schaden von 50.000 Euro hinnehmen mussten. Bei 34 Werktagen (montags bis freitags) sind das alleine 1,7 Mio. Euro. Wer in diesen Tagen die Homepage des zuständigen Landesbetriebes für Straßenbau besuchte, kam sich verhöhnt vor. Der Betrieb mit 570 Mitarbeitern und einem Umsatz von 120 Millionen verkündet dort: Wir sichern Mobilität. Und eben diese Mobilität sei ein Standortvorteil für das Land. Das war zwischen Ostern und Pfingsten gut zubeobachten.
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07.08.2015
BDST GEGEN TOURISMUSABGABE Der saarländische Landesverband des BdSt spricht sich vehement gegen die Einführung einer Tourismusabgabe im Saarland aus. Nur allzu groß sind die Begehrlichkeiten in den saarländischen Rathäusern, zusätzliche Mittel für den Kommunalhaushalt zuerschließen.
Die Pläne, Hotels, Gastronomie und Einzelhandel als Tourismusprofiteure mit einer Abgabe zu belegen und diese tourismusfördernd zu verwenden, ist aus unserer Sicht aber ein Irrweg. Die Preise in den betreffenden Regionen würden ansteigen, da die von der Abgabe betroffenen Betriebe ihre gestiegenen Kosten auf die Preise umlegen würden. Von dieser Preiserhöhung wären dann alle Verbraucher betroffen. Es muss auch befürchtet werden, dass die Einnahmen aus dieser Abgabe von den Kosten der Erhebung und Verwaltung aufgefressen werden und per Saldo kaum etwas verbleibt. Ob diese Mittel aufgrund knapper kommunaler Kassen ausschließlich für den Tourismus verwendet werden, muss ebenfalls bezweifelt werden. Man kann den Verantwortlichen nur empfehlen, die Finger von einer Tourismusabgabe zu lassen.Artikel versenden
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16.04.2015
ROTE-HOSEN-AFFÄRE DER SPD-FRAKTION Die von dem früheren parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion Stefan Pauluhn und zwei früheren Geschäftsführern akzeptierte Geldauflage stellt aus Sicht des Bundes der Steuerzahler die Unrechtmäßigkeit des Handelns der Verantwortlichen in der Rote-Hosen-Affäre unter Beweis. Die vom Landesrechnungshof kritisierten Ausgaben der SPD-Fraktion in den Jahren 2004 bis 2009 in Höhe von 83.000 Euro für Spesen und Reisekosten müssen dem saarländischen Steuerzahler ersetzt werden, da diese Gelder nicht für Aufgaben verwendet wurden, die der Fraktion nach der Verfassung, dem Landtagsgesetz, dem Fraktionsgesetz oder der Geschäftsordnung des Landtags obliegen. Dieser Betrag ist noch um die vergleichbaren Ausgaben in den Folgejahren zu erhöhen. Es ist nun Aufgabe des Landtages, die rechtswidrig verwendeten Fraktionsmittel zuzüglich Zinsen von der SPD-Fraktionzurückzufordern.
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12.02.2015
STEUERKLASSENWAHL
Ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen heruntergeladen werden. Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" erleichtert dieSteuerklassenwahl.
Es ist zu findnen in der Rubrik "Steuern" und dort in der Untergruppe "Lohnsteuer". Dort klickt man den Schalter "BMNF-Schreiben" an und sucht das Schreiben vom 27.11.2014.Artikel versenden
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23.01.2015
SELBSTANZEIGEN
Zahl der Selbstanzeigen im Saarland 2014 mehr als verdoppelt Nach einer Mitteilung des saarländischen Finanzministeriums haben sich 2014 insgesamt 730 Personen im Saarland selbst angezeigt. Im Jahr 2013 waren es 299 gewesen. Erstmals gab es mit 196 Selbstanzeigen auch im Saarland ein „Dezember-Hoch“. Die Mehrergebnisse können nur geschätzt werden, da die Veranlagungen teilweise noch nicht erfolgtsind. Mehr dazu
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13.01.2015
STEUERÄNDERUNGEN 2015 Zum 1. Januar 2015 treten wichtige steuerliche Änderungen in Kraft. Darauf weist das Finanzministerium des Saarlandes in einer Pressemitteilung vom 05.01.2015 hin. Mehr dazuArtikel versenden
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12.11.2014
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2014 Referat zum Länderfinanzausgleich Mitgliederversammlung 2014 Am 4. November fand die diesjährige Mitgliederversammlung in Saarbrücken statt. Der Vorsitzende, Diplom-Kaufmann Christoph Walter, begrüßte die Anwesenden und ging in seinen einleitenden Worten auf die aktuelle Haushaltslage des Saarlandes ein. Die Altschulden des Landes hätten erdrosselnde Wirkung. Ende des Jahres läge der Schuldenstand bei 14,2 Milliarden Euro. Nach dem Grußwort des Präsidenten des Bundes der Steuerzahler Deutschland, Herr Reiner Holznagel, trug Herr Walter die wesentlichen Ergebnisse der vom Verwaltungsrat gebilligten Jahresrechnung vor. Außerdem schilderte er die Mitgliederentwicklung im Berichtsjahr. Anschließend entlastete die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat einstimmig. Mehr dazuArtikel versenden
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07.10.2014
RICHTSATZSAMMLUNG
Richtsatzsammlung / Pauschbeträge Ende Juli veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die aktuelle Richtsatzsammlung für das Jahr 2013. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Die aktuelle Richtsatzsammlung findet man auf der Homepage des BMF unter Steuern/Weitere Steuerthemen/Betriebsprüfung/Richtsatzsammlung.Artikel versenden
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23.02.2014
BEITRÄGE AN AUSLÄNDISCHE KRANKENVERSICHERUNG Zuschüsse eines inländischen Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung zumindest innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie im Verhältnis zur Schweiz sind steuerfrei. Das anderslautende BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 - I R 49/10 - ist nicht mehr allgemein anzuwenden. So das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 30.1.20124. der BFH hatte entschieden, dass Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankenversicherung leistet, nicht nach § 3 Nummer 62 EStG steuerfrei sind. Dem folgt dasBMF nicht.
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16.02.2014
DAS PFERD UND DIE STEUER UND DIE EU Nach nationalem Recht unterlag die Lieferung aller Pferde dem ermäßigten Steuersatz. Unionsrechtlich ist dies nur für die Lieferung der zum Verzehr bestimmten Schlachtpferde, nicht aber auch für Springpferde zulässig. Im Urteilsfall hatte ein Unternehmer für sein Gestüt ein Springpferd gekauft. Der Verkäufer hatte hierfür Umsatzsteuer nach dem Regelsteuersatz berechnet. Das Finanzamt beanstandete den Vorsteuerabzug beim Kläger, da nur die gesetzlich geschuldete (ermäßigte) Steuer zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Berufung auf das Unionsrecht komme nicht in Betracht, da dieses für die Lieferung des Pferdes zu einer höheren Steuer führe und daher nicht günstiger sei. Dieser Auffassung war auch dasFinanzgericht.
Dem trat der BFH entgegen. Nach dem sog. Anwendungsvorrang ist Unionsrecht anzuwenden, wenn es für den jeweiligen Unternehmer vorteilhafter ist. So wie im Streitfall: Für den Kläger als Abnehmer des Springpferdes ist es günstiger, den Vorsteuerabzug nach dem höheren Regelsteuersatz in Anspruch zu nehmen, statt zum Vorsteuerabzug nur im Umfang des ermäßigten Steuersatzes berechtigt zu sein und den steuerlichen Differenzbetrag vom Verkäufer zurückfordern zu müssen. Daher kann der Kläger geltend machen, dass sich die gesetzlich geschuldete Steuer nach dem Unionsrecht bestimmtArtikel versenden
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20.03.2013
ÄPFEL MIT BIRNEN VERGLICHEN Die Landtagsverwaltung weicht in der jüngsten Berichterstattung (SZ vom 13.03.2013) erheblich vom eigentlichen Thema ab. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Zur Erinnerung: die Diskussion dreht sich um den enormen Anstieg der Fraktionszuschüsse im Jahr 2009, die im Bund-Länder-Vergleich hohen Fraktionszuschüsse pro Kopf, die Zahlung verfassungswidriger Funktionszulagen und die Bildung erheblicher Rücklagen bei denFraktionen.
Nun wird argumentiert, dass "in allen Bundesländern außer im Saarland und Bremen die Abgeordneten zusätzlich zu den Zuschüssen für die Fraktionen noch Gelder für persönliche Mitarbeiter bekommen“. Gemeint sind Zahlungen der Parlamente nach den jeweiligen Abgeordnetengesetzen für die Beschäftigung persönlicher Mitarbeiter der Landtagsabgeordneten. Damit werden den Abgeordneten die Personalkosten ersetzt, wie beispielsweise Kosten eines Bürgerbüros, die im Rahmen ihres Mandates entstanden sind. Diese Aufwendungen haben aber mit den Kosten einer Landtagsfraktion nichts zu tun und zählen auch nicht zu den originären Kosten, die durch den Betrieb eines Parlamentes anfallen und für einen Ländervergleich hätten hinzugerechnet werden müssen. Die Fraktionszuschüsse dagegen werden den Fraktionen ausschließlich zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben gezahlt. Werden Fraktionsgelder zweckwidrig verwendet, liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 5 Fraktionsrechtsstellungsgesetz vor. Die Fraktionen konnten in der Vergangenheit Rücklagen von gesamt 1 Mio. Euro bilden, weil sie mehr Fraktionszuschüsse erhalten haben, als sie eigentlich für ihre Fraktionsarbeit benötigen. Diese nicht benötigten Mittel müssen dem Land zurückerstattetwerden
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07.03.2013
SAARLAND LEISTET SICH TEURES PARLAMENT Bundesweiter Vergleich fällt negativ aus Die Antwort der Politik auf die Prüfmitteilung des Rechnungs-hofes, der saarländische Landtag zähle zu den günstigsten Länderparlamenten, ist augenwischerei. Da der saarländische Landtag mit 51 Sitzen das kleinste Parlament in Deutschland darstellt, ist es keine Kunst in absoluten Zahlen sparsam zu erscheinen..
In einer Studie des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. vom Mai 2011 über die Fraktionsfinanzierung des Bundes und der Bundesländer wurde auch die aktuelle Situation des Saarlandes näher untersucht. Versucht man die Fraktionsausgaben gleichnamig zu machen, in dem man die Kosten auf das einzelne Fraktions-mitglied herunterrechnet, sieht der Ländervergleich gleich ganz anders aus. Hier landet das Saarland lediglich auf Platz 10, wobei Platz eins dem Bundesland mit den niedrigsten Fraktionskosten je Mitglied gebührt (Hamburg mit einemTeilzeitparlament).
Ermittelt man die Fraktionskosten je Einwohner des jeweiligen Bundeslandes, landet das Saarland weit abgeschlagen auf dem 14. Platz (von insgesamt 17 im Bund-Länder-Vergleich). Kostengünstigstes Parlament auf Platz eins ist hier Baden-Württemberg.Wenn man also die Einwohnerzahl des Saarlandes berücksichtigt, leisten wir uns somit eines der teuersten Länderparlamente in Deutschland. Mehr dazuArtikel versenden
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10.02.2013
ABSCHIED VOM BDST
Am 31. Januar verabschiedete sich Waltraud Magnani nach 45 Jahren und 10 Monaten in Diensten des BdSt Saarland in den wohlverdienten Ruhestand. Vier Landesvorsitzende und sechs BdSt-Präsidenten hat Frau Magnani während ihres BdSt-Berufslebens erlebt. Wir wünschen ihr von hier aus einen schönen Ruhestand und ein gesundes Leben nach dem BdSt.Für die langjährige Treue sei ihrherzlich gedankt.
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10.12.2012
EURORETTUNGSSCHIRM UND GRIECHENLANDHILFE Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des BdSt Saarland referierte Prof. Dr. Spiridon Paraskewopoulos, bis 2007 Lehrstuhlinhaber für Makroökonomik und Direktor des Instituts für Theoretische Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig über den Themenkomplex Griechenlandhilfe und Eurorettungsschirm. Er besitzt sowohl die griechische wie die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt seit 1964 in Deutschland, hat aber den Kontakt zur alten Heimat stets aufrechterhalten. Mehr dazuArtikel versenden
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21.03.2013
GLÜCKWUNSCH AN DR. KLEIN Am 21.3.2013 feiert Dr. Klaus Klein, der langjährige Vorsitzende des BdSt Saarland seinen 80. Geburtstag. Einundvierzig Jahre gehörte Dr. Klein dem Vorstand des Landesverbandes an, davon achtzehn Jahre als Vorsitzender. Seit 2007 ist Dr. Klein Vorsitzender des Verwaltungsrates des saarländischen Steuerzahlerbundes. Der Bund der Steuerzahler Saarland e.V. gratuliert Dr. Klein ganz herzlich und wünscht ihm noch viele Jahre bei passabler Gesundheit. Der Dank des Landesverbandes für das langjährige Engagement ist ihm sicher. Der BdSt an der Saar durfte viele Jahre von seinen beruflichen Erfahrungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer profitieren.Artikel versenden
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08.11.2012
EMPFANG AUF STEUERZAHLERKOSTEN Für einigen Wirbel auf landespolitischer Ebene sorgten im September Medienberichte, wonach im August die CDU-Landtagsfraktion einen Empfang aus Anlass des 50. Geburtstages von Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer ausgerichtet hatte. Dabei seien Kosten von 30.000 Euro entstanden. Der Bund der Steuerzahler Saarland ist der Angelegenheit nachgegangen und hat mit der Fraktionsführung ein Gespräch geführt. Mehr dazuArtikel versenden
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Alle Inhalte anzeigen29.06.2011
GONDWAHNSINN
Verschwendung ohne Ende? Die Landesregierung will weitere Millionen für den Gondwana-Park im Schiffweiler Ortsteil Landsweiler-Reden bereitstellen. Seit seiner Eröffnung am 13. Dezember 2008 hat der Freizeitpark für mächtigen Wirbel im Saarland gesorgt. Dieser begann mit der Eröffnungsfeier, bei der der frühere US-Vize-Präsident und Friedensnobelpreisträger Al Gore vor geladenen Gästen eine Rede hielt. Nach den ursprünglichen Planungen sollte die Presse von Gores Rede weitgehend ausgeschlossen werden. Erst nach heftigen Protesten wurden Journalisten zugelassen Mehr dazuArtikel versenden
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