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WIR ARBEITEN FÜR UND MIT MENSCHEN nuova ist ein qualitätsorientiertes Unternehmen, das durch hohe Flexibilität und ein ausgeprägtes Reaktionsvermögen auf spezifische Situationen individuelle Lösungen in Personalangelegenheiten bietet. Für nuova haben sowohl Kundenbeziehungen und persönliche Kundenbegleitung als auch permanente Mitarbeiterbetreuung hohe Priorität. Menschen arbeitenmit Menschen.
SOZIALE VERANTWORTUNG Die hohe soziale Kompetenz von nuova trägt zu einem stabilen Arbeitsverhältnis mit niedriger Fluktuation bei. Wir legen großen Wert darauf, dass Qualität und Anforderung übereinstimmen, wodurch es zu keiner Über- oder Unterforderung beim Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin kommt. Gefördert wird insbesondere auch eine gute Integration des überlassenen Personals in die bestehende Belegschaft des arbeitgebenden Betriebes.VISION MIT AMBITION
Unsere Vision als Personaldienstleister ist es, die Erwartungen sowohl seitens der Unternehmen als auch der Arbeitsuchenden zu erfüllen und auf die immer schwieriger werdende allgemeine Arbeitsmarktsituation zu reagieren. Das heißt einerseits dem Bewerber bzw. der Bewerberin eine Stelle zu vermitteln, die der Ausbildung und/oder den beruflichen Erfahrungen gerecht wird. Andererseits können sich Unternehmen, als Kunden von nuova, durch den Wegfall des Recruitingprozesses auf ihre Kernkompetenzen fokussieren und wirtschaftliche Schwankungen besserkompensieren.
PARTNERSCHAFTLICHE SYMBIOSEN nuova bietet Arbeitsuchenden eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen ihrer Ausbildung und ihren Interessen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Langjährige aber auch neue Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden eröffnen Bewerbern reelle Chancen, dauerhaft in einem Dienstverhältnis stehen zu können.Partnerschaftliche Lösungen mit Unternehmen und Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen fördern eine nachhaltige Zusammenarbeit und gute Erfolge auf lange Zeit. MEHR CHANCEN FÜR EINE LANGFRISTIGE ANSTELLUNG nuova ermöglicht Arbeitsuchenden, durch ein Netzwerk an Geschäftsverbindungen und einem breit gestreuten Kundenkreis, zu einer für sie optimalen Anstellung zu kommen. Wirtschaftliche Faktoren haben Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt herbeigeführt, die von Arbeitsuchenden Flexibilität und Engagement erfordern, ihnen aber auch neue Möglichkeiten bieten. MASCHINENEINSTELLER M/W/D PRODUKTION (METALLINDUSTRIE), 8784,ÖSTERREICH
im Bereich Technisches Personal ANLAGENTECHNIKER/ EINSTELLER (M/W/D)ANFORDERUNGEN:
- Abgeschlossene Fachausbildung (Zerspannungstechniker, Maschinenbautechniker, Schlosser, Mechatroniker…) - Erfahrung in den Bereichen Hydraulik und Pneumatik von Vorteil - gute Computeranwenderkenntnisse - 3-Schicht- Bereitschaft - sehr gute DeutschkenntnisseIHRE AUFGABEN:
- Einstellen, Rüsten und Warten von Produktionsanlagen - Durchführung der Produktionstätigkeit laut Vorgaben - Durchführung von Störungsbehebungen im laufendenProduktionsbetrieb
- Vorbereitung des Arbeitsvorrates an den einzelnen Arbeitsplätzen - Stückzahlermittlung - Umsetzung der Feinplanung in Abstimmung mit dem Teamleiter - Regelmäßige Durchführung von Qualitätsprüfungen Das Mindestentgelt für diese Position beträgt im 1. Monat € 2.234,82 exkl. Schichtzulagen. Referenzzuschläge, bzw. Prämie ab dem 2. Beschäftigungsmonat. Je nach Berufserfahrung Bereitschaft zurÜberzahlung
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an:trieben@nuova.at
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+43 50 68 68 300" data-fax="+43 50 6868 499 " data-email="office@nuova.at" data-name="Bernhard-Höfl-Straße 14 - 6020 Innsbruck" data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png"> +43 50 68 68 300" data-fax="+43 50 68 68 499 " data-email="salzburg@nuova.at" data-name="Handelszentrum 16, 5101 Bergheim" data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png"> +43 50 68 68 400" data-fax="+43 50 6868 499 " data-email="linz@nuova.at" data-name="Paul-Hahn-Straße 1-3/3, 4020 Linz" data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png"> +43 50 68 68 100" data-fax="+43 50 68 68 199 " data-email="wien@nuova.at" data-name="Eco Center, IZ NÖ-Süd, Straße2 Obj. M6+M7
2351 Wiener Neudorf" data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png"> +43 50 68 68" data-fax="+43 50 68 68 199 " data-email="office@nuova.at" data-name="Feldkirchner Strasse 10, 8054 Seiersberg" data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png"> +43 50 68 68 600" data-fax="+43 50 6868 699 " data-email="trieben@nuova.at" data-name="Bahnhofstraße 1, 8784 Trieben" data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png"> +386 81 81009 0" data-fax="+386 81 81009 9 " data-email="office@nuova.si" data-name="nuova kadrovske storitved.o.o.
1000 Ljubljana
Linhartova cesta 11A" data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png"> +386 81 81009 0" data-fax="+386 81 81009 9 " data-email="office@nuova.si" data-name="nuova kadrovske storitved.o.o.
2204 Miklavz
Ptujska cesta 17"
data-bg="https://nuova.at/assets/images/pin-black.png" data-bg-active="https://nuova.at/assets/images/pin-green.png">INNSBRUCK __
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nuova Personaldienstleistung GmbH Feldkirchner Straße 10, 8054 Seiersberg t +43 50 68 68 | f +43 50 68 68 199 e office@nuova.at | h www.nuova.at Firmenbuchnummer: 318433i Firmenbuchgericht: LG GrazGerichtsstand: Graz
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter HaftungUID: ATU64517758
AGB
1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die von der nuova Personaldienstleistung GmbH (nuova) im Rahmen der Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung mit ihrem Kunden (Beschäftiger) abgeschlossen werden. Die AGB gelten nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weitere Geschäfte, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge. Diese AGB gelten auch fort, wenn nuova über einen ursprünglichen Endtermin Arbeitskräfte zur Verfügung stellt oder wenn die Anforderung von Arbeitskräften mündlich erfolgt ist. Abweichende Bestimmungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn ihnen nuova schriftlich zustimmt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die übrigen Bestimmungen unberührt. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung von nuova oder - ohne Unterfertigung - durch Annahme der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte zustande. 2. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz nuova und der Beschäftigte verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (BGBI 1988/196idgF).
3. Überlassene Arbeitskräfte nuova stellt dem Beschäftiger Arbeitskräfte zur Verfügung, die zu nuova in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen. Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von Arbeitskräften, nicht die Erbringung bestimmter Leistungen. Die überlassenen Arbeitskräfte arbeiten unter Führung, Weisung und der Verantwortung des Beschäftigers. nuova schuldet insbesondere keinen wie immer gearteten Arbeitserfolg. Fällt eine Arbeitskraft aus welchem Grund auch immer aus oder erscheint nicht am vereinbarten Einsatzort, hat der Beschäftiger nuova schriftlich in Kenntnis zu setzen. nuova wird in solchen Fällen möglichst rasch dafür sorgen, dass eine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird. Der Beschäftiger hat für die Dauer der Überlassung sämtliche Arbeitnehmerschutzvorschriften einzuhalten und dies nuova erforderlicherweise nachzuweisen. Der Beschäftiger ist verpflichtet, die erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen (Schutzkleidung, etc) zu setzen und den überlassenen Arbeitskräften erforderliche und sichere Werkzeuge, Ausrüstungen etc. zur Verfügung zu stellen. Die von nuova überlassenen Arbeitskräfte sind weder zur Abgabe von Willens- und Wissenserklärungen für den Beschäftiger, für nuova noch zum Inkasso berechtigt. Der Beschäftiger darf mit der überlassenen bzw. der zur Vorstellung entsandten Arbeitskraft bis 6 Monate nach Ende der Überlassung bzw. nach dem ersten Vorstellungsgespräch ein Arbeitsverhältnis nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von nuova begründen. Bei Verletzung dieser Bestimmung verpflichtet sich der Beschäftiger zur Zahlung einer nicht der richterlichen Mäßigung unterliegenden Konventionalstrafe in der Höhe von drei Bruttomonatsgehältern der vereinbarungswidrig eingestellten Arbeitskraft. Weiters dürfen keine überlassenen Mitarbeiter binnen sechs Monaten von einem anderen Überlasser (Branche Arbeitskräfteüberlasser) beim selben Beschäftiger zum Einsatz kommen. Außernatürlich sind solche Vorgehensweisen ausdrücklich schriftlich bei nuova genehmigen zu lassen. Die mindestens verrechnete Überlassungsdauer für Zeitarbeit beträgteinen Tag.
4. Auftragsbestätigung und Stundenaufzeichnungen Die überlassenen Arbeitskräfte führen schriftliche Stunden- und Leistungsaufzeichnungen, die den Umfang der erbrachten Leistung für beide Vertragsteile verbindlich festlegen. Hierbei sind die Arbeitsstunden durch die von jeder überlassenen Arbeitskraft auszufüllenden nuova Vordrucke "Stundennachweis" nach Stunden und Minuten zu belegen, von einem Beauftragten des Beschäftigers zu unterschreiben und am Ende der Arbeitswoche oder unmittelbar danach an nuova zu übermitteln. Die schriftliche Aufzeichnung der Stunden entfällt, wenn es im Beschäfigerbetrieb eine digitale Zeiterfassung gibt. Der Beschäftiger hat sicherzustellen, dass die überlassenen Arbeitskräfte Ihre Tätigkeitsnachweise fristgerecht ausfüllen und dem Beschäftiger zur Bestätigung vorlegen. Bei nicht fristgerechter Übermittlung eines Tätigkeitsnachweises durch den Beschäftiger ist nuova berechtigt, sofort nach Fristablauf auf Basis der Normalarbeitszeit abzurechnen. 5. Fakturierung und Zahlung nuova wird seine Leistungen 14-tägig abrechnen. Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen abzugsfrei zur Zahlung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Bankkonto von nuova fällig. Ändern sich nach der Auftragserteilung die entlohnungs bzw. abgeberrechtlichen Bestimmungen für die überlassenen Arbeitskräfte aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen, ist nuova berechtigt das vereinbarte Honorar im selben Ausmaß wie die Entlohnungserhöhung anzuheben. Bei Zahlungsverzug ist nuova berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist nuova überdies berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich einzustellen und die überlassenen Arbeitskräfte abzuziehen. Der Beschäftiger ist nicht berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegenüber nuova mit dem Honorar für die Überlassung der Arbeitskräfte aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem für die Arbeitskräfteüberlassung geschuldeten Honorar besteht nicht. 6. Vorzeitige Beendigung des Vertrages nuova ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen und Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn - der Beschäftiger mit einer Zahlung trotz Mahnung mehr als zehn Tage im Verzug ist. - der Beschäftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt. - der Beschäftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Führungspflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt. - über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird. - im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt oder - die Leistung von nuova wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfteunterbleiben.
7. Gewährleistung
Die Überwachung der sach- und fachgerechten Ausführung der Tätigkeit durch überlassene Arbeitskräfte von nuova sowie das Weisungsrecht bleiben beim Beschäftiger. Da es sich nicht um einen Werkvertrag handelt, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.8. Haftung
nuova trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte beim Beschäftiger oder bei Dritten entstandene Schäden. nuova haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestelltem Arbeitsmaterial wie z.B. Maschinen, Werkzeugen, Zeichnungen und sonstigen übergebenen Materialien. nuova haftet keinesfalls soweit die überlassenen Arbeitskräfte mit Geldangelegenheiten, wie z.B. Kassaführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen betraut werden. Die Haftung von nuova für überlassene Fahrer von Motorfahrzeugen, von Baumaschinenführern und dergleichen ist ebenso ausgeschlossen. Es obliegt dem Beschäftiger alleine sich gegen solche Risiken zu schützen. Für das Unterbleiben oder die Verzögerung der Arbeitsleistungen, insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft, haftet nuova nicht. Für Voll- und Vermögensschäden, Produktionsausfälle und für Pönaleverpflichtungen der Beschäftiger gegenüber seinem Kunden, besteht keine Haftung. 9. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Beschäftiger und nuova vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Graz vereinbart.DOWNLOADS
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