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PROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aberKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE IM ÖFFENTLICHEN DIENST: …TRANSLATE THISPAGE
Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst: Das Problem der „Haushaltsbefristung“ Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 TzBfG sind beispielhaft einige Gründe aufgezählt, die nach den Vorstellungen des DAS ZUSTIMMUNGSERSETZUNGSVERFAHREN NACH § 99 …TRANSLATE THIS PAGE Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG Wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme (Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung) fristgerecht und unter Angabe von Gründen verweigert, muss der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats beantragen, wenn er die Maßnahme dennoch durchführen BONUS- UND PRÄMIENZAHLUNGEN FÜR ARBEITNEHMER Bonus- und Prämienzahlungen für Arbeitnehmer Unter einem Bonus bzw. einer Prämie versteht man eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers, die in der Regel an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers und/oder an die Leistungen/Ergebnisse des Unternehmens oder einer Abteilung anknüpft. Ein Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf DIE VORÜBERGEHENDE ÜBERTRAGUNG EINER …TRANSLATE THIS PAGE Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet, nach der sich die Höhe ihrer Vergütung richtet. Die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen wird als Eingruppierung bezeichnet. Nun kann es vorkommen, dass ein KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DE ARBEITNEHMER-HAFTUNGPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aberKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE IM ÖFFENTLICHEN DIENST: …TRANSLATE THISPAGE
Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst: Das Problem der „Haushaltsbefristung“ Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 TzBfG sind beispielhaft einige Gründe aufgezählt, die nach den Vorstellungen des DAS ZUSTIMMUNGSERSETZUNGSVERFAHREN NACH § 99 …TRANSLATE THIS PAGE Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG Wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme (Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung) fristgerecht und unter Angabe von Gründen verweigert, muss der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats beantragen, wenn er die Maßnahme dennoch durchführen BONUS- UND PRÄMIENZAHLUNGEN FÜR ARBEITNEHMER Bonus- und Prämienzahlungen für Arbeitnehmer Unter einem Bonus bzw. einer Prämie versteht man eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers, die in der Regel an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers und/oder an die Leistungen/Ergebnisse des Unternehmens oder einer Abteilung anknüpft. Ein Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf DIE VORÜBERGEHENDE ÜBERTRAGUNG EINER …TRANSLATE THIS PAGE Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet, nach der sich die Höhe ihrer Vergütung richtet. Die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen wird als Eingruppierung bezeichnet. Nun kann es vorkommen, dass ein KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DEPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aber DIE KÜNDIGUNGSERKLÄRUNG Die Kündigungserklärung Erste Voraussetzung für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist das Vorliegen einer entsprechenden Erklärung des Arbeitgebers. Bereits diese Erklärung muss gewissen Anforderungen genügen, ohne deren Einhaltung die Kündigung unwirksam sein kann. Bestimmtheit Als rechtsgestaltende Erklärung muss die Kündigungserklärung hinreichend bestimmt sein. Das BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung liegt darin, dass aufgrund bestimmter Umstände das Bedürfnis für eine weitere Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Häufig wird auch formuliert, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG Krankheitsbedingte Kündigung Die Krankheit eines Arbeitnehmers ist für sich genommen noch kein Grund, der den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Demgegenüber können krankheitsbedingte Fehlzeiten und die (andauernde) krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers unter Umständen durchaus Gründe sein, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einer „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ „Basiskündigungsschutz“ Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fällt und der Arbeitgeber damit eigentlich keinen Grund braucht, der die Kündigung „sozial rechtfertigt“, steht der Arbeitnehmer einer Kündigung, die sämtliche „formellen“ Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt, nicht völlig schutzlos gegenüber. Damit ANSPRUCHSGRUNDLAGEN FÜR ARBEITNEHMER Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer Damit ein Arbeitnehmer einen „echten“ rechtlichen Anspruch auf eine Leistung des Arbeitgebers hat, den er notfalls auch einklagen kann, muss es für diese Leistung eine sogenannte Anspruchsgrundlage geben, auf die der Arbeitnehmer den Anspruch stützen kann. Im Arbeitsrecht existieren insbesondere die folgenden Anspruchsgrundlagen: vertragliche DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ …TRANSLATE THISPAGE
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS BEIMTRANSLATE THIS PAGE Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Aufhebungsvertrag Eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen enden nicht mit einer Kündigung einer Vertragspartei, sondern durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Aufhebungsvertrag ist im Prinzip nichts anderes als eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Inhalt, dass das DIE VORÜBERGEHENDE ÜBERTRAGUNG EINER …TRANSLATE THIS PAGE Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet, nach der sich die Höhe ihrer Vergütung richtet. Die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen wird als Eingruppierung bezeichnet. Nun kann es vorkommen, dass ein ARBEITNEHMER-HAFTUNGPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aber DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eineKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung liegt darin, dass aufgrund bestimmter Umstände das Bedürfnis für eine weitere Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Häufig wird auch formuliert, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitsplatz des gekündigten ArbeitnehmersKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DE KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf ARBEITNEHMER-HAFTUNGPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aber DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eineKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung liegt darin, dass aufgrund bestimmter Umstände das Bedürfnis für eine weitere Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Häufig wird auch formuliert, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitsplatz des gekündigten ArbeitnehmersKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DE KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen daraufPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aberKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ „Basiskündigungsschutz“ Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fällt und der Arbeitgeber damit eigentlich keinen Grund braucht, der die Kündigung „sozial rechtfertigt“, steht der Arbeitnehmer einer Kündigung, die sämtliche „formellen“ Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt, nicht völlig schutzlos gegenüber. Damit KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG Krankheitsbedingte Kündigung Die Krankheit eines Arbeitnehmers ist für sich genommen noch kein Grund, der den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Demgegenüber können krankheitsbedingte Fehlzeiten und die (andauernde) krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers unter Umständen durchaus Gründe sein, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einerWETTBEWERBSVERBOTE
Wettbewerbsverbote Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ergibt sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme bzw. aus § 60 HGB analog, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber in seinem Geschäftszweig keine Konkurrenz machen darf. Wird das Arbeitsverhältnis hingegen beendet, weil dem Arbeitnehmer beispielsweise gekündigt wird oder er selber kündigt, endet grundsätzlich dieses ANSPRUCHSGRUNDLAGEN FÜR ARBEITNEHMER Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer Damit ein Arbeitnehmer einen „echten“ rechtlichen Anspruch auf eine Leistung des Arbeitgebers hat, den er notfalls auch einklagen kann, muss es für diese Leistung eine sogenannte Anspruchsgrundlage geben, auf die der Arbeitnehmer den Anspruch stützen kann. Im Arbeitsrecht existieren insbesondere die folgenden Anspruchsgrundlagen: vertragliche BONUS- UND PRÄMIENZAHLUNGEN FÜR ARBEITNEHMER Bonus- und Prämienzahlungen für Arbeitnehmer Unter einem Bonus bzw. einer Prämie versteht man eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers, die in der Regel an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers und/oder an die Leistungen/Ergebnisse des Unternehmens oder einer Abteilung anknüpft. Ein Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf DIE VORÜBERGEHENDE ÜBERTRAGUNG EINER …TRANSLATE THIS PAGE Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet, nach der sich die Höhe ihrer Vergütung richtet. Die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen wird als Eingruppierung bezeichnet. Nun kann es vorkommen, dass ein FOLGEN DER INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS FÜR …TRANSLATE THIS PAGE Folgen der Insolvenz des Arbeitgebers für Arbeitnehmer Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer Das Schicksal der Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung von Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt usw.) hängt entscheidend davon ab, ob diese Ansprüche als Insolvenzforderungen oder Masseforderungen einzuordnen sind. Masseforderungen müssen aus der Insolvenzmasse – nach Abzug der ARBEITNEHMER-HAFTUNGPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aber DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eineKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung liegt darin, dass aufgrund bestimmter Umstände das Bedürfnis für eine weitere Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Häufig wird auch formuliert, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitsplatz des gekündigten ArbeitnehmersKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DE KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf ARBEITNEHMER-HAFTUNGPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aber DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eineKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung liegt darin, dass aufgrund bestimmter Umstände das Bedürfnis für eine weitere Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Häufig wird auch formuliert, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitsplatz des gekündigten ArbeitnehmersKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DE KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen daraufPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aberKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ „Basiskündigungsschutz“ Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fällt und der Arbeitgeber damit eigentlich keinen Grund braucht, der die Kündigung „sozial rechtfertigt“, steht der Arbeitnehmer einer Kündigung, die sämtliche „formellen“ Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt, nicht völlig schutzlos gegenüber. Damit KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG Krankheitsbedingte Kündigung Die Krankheit eines Arbeitnehmers ist für sich genommen noch kein Grund, der den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Demgegenüber können krankheitsbedingte Fehlzeiten und die (andauernde) krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers unter Umständen durchaus Gründe sein, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einerWETTBEWERBSVERBOTE
Wettbewerbsverbote Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ergibt sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme bzw. aus § 60 HGB analog, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber in seinem Geschäftszweig keine Konkurrenz machen darf. Wird das Arbeitsverhältnis hingegen beendet, weil dem Arbeitnehmer beispielsweise gekündigt wird oder er selber kündigt, endet grundsätzlich dieses ANSPRUCHSGRUNDLAGEN FÜR ARBEITNEHMER Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer Damit ein Arbeitnehmer einen „echten“ rechtlichen Anspruch auf eine Leistung des Arbeitgebers hat, den er notfalls auch einklagen kann, muss es für diese Leistung eine sogenannte Anspruchsgrundlage geben, auf die der Arbeitnehmer den Anspruch stützen kann. Im Arbeitsrecht existieren insbesondere die folgenden Anspruchsgrundlagen: vertragliche BONUS- UND PRÄMIENZAHLUNGEN FÜR ARBEITNEHMER Bonus- und Prämienzahlungen für Arbeitnehmer Unter einem Bonus bzw. einer Prämie versteht man eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers, die in der Regel an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers und/oder an die Leistungen/Ergebnisse des Unternehmens oder einer Abteilung anknüpft. Ein Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf DIE VORÜBERGEHENDE ÜBERTRAGUNG EINER …TRANSLATE THIS PAGE Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet, nach der sich die Höhe ihrer Vergütung richtet. Die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen wird als Eingruppierung bezeichnet. Nun kann es vorkommen, dass ein FOLGEN DER INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS FÜR …TRANSLATE THIS PAGE Folgen der Insolvenz des Arbeitgebers für Arbeitnehmer Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer Das Schicksal der Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung von Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt usw.) hängt entscheidend davon ab, ob diese Ansprüche als Insolvenzforderungen oder Masseforderungen einzuordnen sind. Masseforderungen müssen aus der Insolvenzmasse – nach Abzug der ARBEITNEHMER-HAFTUNGPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aber DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eineKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung liegt darin, dass aufgrund bestimmter Umstände das Bedürfnis für eine weitere Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Häufig wird auch formuliert, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitsplatz des gekündigten ArbeitnehmersKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DE KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf ARBEITNEHMER-HAFTUNGPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aber DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei Anwendung einer selbst geschaffenen Regelung gleich zu behandeln. Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eineKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung liegt darin, dass aufgrund bestimmter Umstände das Bedürfnis für eine weitere Beschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist. Häufig wird auch formuliert, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitsplatz des gekündigten ArbeitnehmersKETTENBEFRISTUNGEN
Kettenbefristungen Häufig kommt es vor, dass einzelne Arbeitnehmer über viele Jahre immer nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Man spricht in diesen Fällen von Befristungsketten, Kettenbefristungen oder Kettenarbeitsverträgen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, die schon über 10 Jahre und länger nur auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen tätig sind „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ WIE DER BETRIEBSRAT DEN EINSATZ VON LEIHARBEITERNTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON KLUGE-RECHT.DE KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen daraufPROJEKTBEFRISTUNG
Projektbefristung Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. In § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind verschiedene sachliche Gründe aufgezählt, die einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigen können. Ein Grund, der in dieser gesetzlichen Vorschrift nicht genannt wird, der aberKÜNDIGUNGSFRISTEN
Kündigungsfristen Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Unter der Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens liegen muss. Das Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn seit dem Zugang der „BASISKÜNDIGUNGSSCHUTZ“ „Basiskündigungsschutz“ Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fällt und der Arbeitgeber damit eigentlich keinen Grund braucht, der die Kündigung „sozial rechtfertigt“, steht der Arbeitnehmer einer Kündigung, die sämtliche „formellen“ Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt, nicht völlig schutzlos gegenüber. Damit KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG Krankheitsbedingte Kündigung Die Krankheit eines Arbeitnehmers ist für sich genommen noch kein Grund, der den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Demgegenüber können krankheitsbedingte Fehlzeiten und die (andauernde) krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers unter Umständen durchaus Gründe sein, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einerWETTBEWERBSVERBOTE
Wettbewerbsverbote Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ergibt sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme bzw. aus § 60 HGB analog, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber in seinem Geschäftszweig keine Konkurrenz machen darf. Wird das Arbeitsverhältnis hingegen beendet, weil dem Arbeitnehmer beispielsweise gekündigt wird oder er selber kündigt, endet grundsätzlich dieses ANSPRUCHSGRUNDLAGEN FÜR ARBEITNEHMER Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer Damit ein Arbeitnehmer einen „echten“ rechtlichen Anspruch auf eine Leistung des Arbeitgebers hat, den er notfalls auch einklagen kann, muss es für diese Leistung eine sogenannte Anspruchsgrundlage geben, auf die der Arbeitnehmer den Anspruch stützen kann. Im Arbeitsrecht existieren insbesondere die folgenden Anspruchsgrundlagen: vertragliche BONUS- UND PRÄMIENZAHLUNGEN FÜR ARBEITNEHMER Bonus- und Prämienzahlungen für Arbeitnehmer Unter einem Bonus bzw. einer Prämie versteht man eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers, die in der Regel an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers und/oder an die Leistungen/Ergebnisse des Unternehmens oder einer Abteilung anknüpft. Ein Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche KÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER“ BZW. NICHT …TRANSLATE THIS PAGE Kündigung wegen „schlechter“ bzw. nicht ausreichender Leistung Ist ein Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers unzufrieden, stellt sich die Frage, ob er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können zum einen darauf DIE VORÜBERGEHENDE ÜBERTRAGUNG EINER …TRANSLATE THIS PAGE Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet, nach der sich die Höhe ihrer Vergütung richtet. Die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen wird als Eingruppierung bezeichnet. Nun kann es vorkommen, dass ein FOLGEN DER INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS FÜR …TRANSLATE THIS PAGE Folgen der Insolvenz des Arbeitgebers für Arbeitnehmer Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer Das Schicksal der Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung von Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt usw.) hängt entscheidend davon ab, ob diese Ansprüche als Insolvenzforderungen oder Masseforderungen einzuordnen sind. Masseforderungen müssen aus der Insolvenzmasse – nach Abzug derSkip to content
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2019-06-25T09:27:18+02:00ARBEITSRECHT
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ARBEITNEHMER & BETRIEBSRÄTE RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT IN HANNOVER Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht und auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Probleme spezialisiert. Seit vielen Jahren bearbeiten wir mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle proJahr.
Wir beraten und vertreten insbesondere Arbeitnehmer und Betriebräte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Außergerichtlich und vor Gericht. Dr. jur. Henning Kluge Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Fischer-Lange Rechtsanwalt & Fachanwalt für ArbeitsrechtPascal Manthey
Rechtsanwalt
KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT MIT SITZ IN HANNOVER – DEUTSCHLANDWEITTÄTIG.
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SPEZIALISIERT AUF ARBEITSRECHT Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtlicheFälle.
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LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.* __
KOSTENTRANSPARENZ
Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.* __
KOSTENLOSE KORRESPONDENZ MIT IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts. RECHTSANWÄLTE DR. KLUGE | FISCHER-LANGE – KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT Als Fachanwaltskanzlei sind wir auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten insbesondere Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte, und Betriebsräte bundesweit in allen Fragen des Arbeitrechts. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite sind wir mit den Strategien beider Seiten bestens vertraut. Unsere Kanzlei bearbeitet mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr. Die Verbindung von arbeitsrechtlichem Fachwissen und Verhandlungsgeschick ist unsere Stärke! Wir analysieren Ihre persönliche Situation, um eine schnelle, einfallsreiche, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden. In einem Fall ist es die konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen, im anderen Fall die Begleitung bei einer außergerichtlichen Lösung. Bei der Betreuung unserer Mandate legen wir größten Wert auf Qualität, Sorgfalt und Verlässlichkeit. UNSERE SCHWERPUNKTE IM ARBEITSRECHT__
KÜNDIGUNG
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen? Dann können wir für Sie den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses durchsetze oder eine Abfindung aushandeln.mehr Infos
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ABFINDUNG
Sie wollen Ihren Arbeitsplatz gegen Zahlung einer Abfindung aufgeben? Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und können für Sie eine Abfindung aushandeln.mehr Infos
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AUFHEBUNGSVERTRAG
Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden? Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen wollen.mehr Infos
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BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Befinden Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis? Wir können die Wirksamkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrages prüfen und Ihnen im Falle der Unwirksamkeit zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis verhelfen.mehr Infos
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LOHN & GEHALT
Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen Geld? Wir können Ihre Zahlungsansprüche für Sie durchsetzen. Außergerichtlich und notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe.mehr Infos
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ABMAHNUNG
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt? Dann können wir für Sie prüfen, ob die Abmahnung berechtigt war und die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte durchsetzen.mehr Infos
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BETRIEBSRAT
Wir beraten und vertreten Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten oder in Verhandlungen vor derEinigungsstelle.
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ÖFFENTLICHER DIENST Wir beraten und vertreten Angestellte im öffentlichen Dienst. Mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten des öffentlichend Dienstes sind wirbestens vertraut.
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SONSTIGES ARBEITSRECHT Als Fachanwälte für Arbeitsrecht könnnen wir Sie auch in allen sonstigen Teilbereichen des Arbeitsrechts unterstützen (z.B. bei Arbeitszeugnis, Versetzung, Urlaub).mehr Infos
UNSERE LEISTUNGEN
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RECHTSLAGE PRÜFEN
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem? Wir prüfen für Sie ausführlich die Rechtslage und sagen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen. Wir klären Sie außerdem darüber auf, wie Ihre Chancen stehen, Ihre Rechte auch tatsächlich durchzusetzen. Oder ob zumindest die Möglichkeit besteht, im Verhandlungswege etwas für Sie „herauszuholen“.__
BERATEN
Wir beraten Sie umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Beratung kann persönlich in unser Kanzlei, telefonisch oder auch per E-Mail erfolgen. Wir erläutern Ihnen, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, um Ihr Problem zu lösen. Sie erhalten von uns außerdem einen konkreten Vorschlag, wie Sie Ihr Ziel am Bestenerreichen können.
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RECHTE DURCHSETZEN
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn Ihnen ein Recht zusteht, können wir dieses Recht für Sie durchsetzen. Entweder auf außergerichtlichem Weg mit einem Aufforderungsschreiben und gegebenenfalls weiterer außergrichtlicher Kommunikation – oder mit gerichtlicher Hilfe durch dieArbeitsgerichte
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GÜTLICHE EINIGUNG
Eine gütliche Einigung mit der Gegenseite kann viele Vorteile haben. Damit man die eigenen Rechte nicht unter Wert verkauft, setzt aber auch eine gütliche Einigung eine sorgfältige Analyse der Rechtslage voraus. Wir können Ihnen dabei helfen, eine gütliche Einigung mit der Gegenseite zu erzielen und dabei das optimale Ergebnis für Sieherausholen.
ÜBER UNS
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WER WIR SIND
Wir sind in Hannover verwurzelte Anwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Dieses Rechtsgebiet ist unsere Leidenschaft und wir sind auch ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Erfahren Sie hier mehr über uns: Rechtsanwälte__
ARBEITSGERICHTE
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Führung von arbeitsgerichtlichen Prozessen vor vielen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Hier finden Sie eine Auflistung der Gerichte, vor denen wir Rechtsstreitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Inhalt geführt haben:Arbeitsgerichte
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ERGEBNISSE
Es ist stets unser Anspruch, für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Dies kann in einem Fall die rigorose Durchsetzung einer Rechtsposition mit gerichtlicher Hilfe sein, in einem anderen Fall kann es eine gütliche Einigung mit der Gegenseitesein.
Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:Arbeitsproben
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GEGNER
Im Laufe der Jahre hatten wir es mit einer Vielzahl verschiedener Arbeitgeber auf der Gegenseite zu tun. Wir kennen deshalb die „Tricks“ und Strategien, mit denen Arbeitgeber bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern vorgehen. Machen Sie sich dies zunutze und profitieren Sie von unseren Erfahrungen. Hier finden Sie eine Auswahl an Arbeitgebern, denen gegenüber wir als Anwälte von Arbeitnehmern tätig geworden sind: Gegnerliste KANZLEI IN HANNOVER – DEUTSCHLANDWEIT TÄTIG Unsere Kanzlei befindet sich in der Innenstadt von Hannover, nur wenige Gehminuten vom Fachgerichtszentrum entfernt. Im Fachgerichtszentrum sind sowohl das Arbeitsgericht Hannover als auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen untergebracht. Die meisten unserer Fälle verhandeln wir vor diesen beiden Gerichten. Aus den Verhandlungen kennen wir die meisten der dort tätigen Richterinnen und Richter. Dies kann den Vorteil haben, dass wir unsere Strategie schon vorab an der Art und Weise der Verhandlungsführung der jeweiligen Richterin bzw. des jeweiligen Richters ausrichten können. Wir sind aber auch regelmäßig an den Arbeitsgerichten rund um Hannover herum tätig. Dazu gehören vor allem die folgenden Gerichte: Arbeitsgericht Braunschweig, Arbeitsgericht Hildesheim, Arbeitsgericht Hameln, Arbeitsgericht Celle, Arbeitsgericht Nienburg, Arbeitsgericht Verden, Arbeitsgericht Göttingen und Arbeitsgericht Lüneburg.ANFAHRT
SO FINDEN SIE UNS IN HANNOVER Unsere Räumlichkeiten befinden sich im Zentrum von Hannover (gegenüber des Kultusministeriums), im 1. OG einer Jugendstilvilla.Die Adresse lautet:
Schiffgraben 17
30159 Hannover
+++ ROUTENPLANER +++ ANREISE MIT ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN Von den folgenden Haltestellen aus erreichen Sie unsere Kanzlei in nurwenigen Gehminuten:
Hauptbahnhof, Kröpcke, Thielenplatz/Schauspielhaus, Lavesstraße,Aegidientorplatz
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