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08.06.2021 Branche Sagen Sie uns die Meinung! In eigener Sache: Ab sofort haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, die Möglichkeit, sich an einer Versicherungsmagazin-Umfrage zu beteiligen. RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge ausSCHADENMANAGEMENT
Der Begriff „Schadenmanagement“ wird bisweilen auch als Bezeichnung für eine Organisationseinheit in einem Versicherungsunternehmen verwendet, die die Abläufe und Prozesse der Schadenabteilungen definiert und für die Synchronisation von Organisation und IT-Unterstützung sowie die Weiterentwicklung der Schadenserviceleistungen (z.B. imASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen ANFALLJAHR | GABLER VERSICHERUNGSLEXIKONTRANSLATE THIS PAGE Anfalljahr. Jahr, in dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Die Abwicklung der Schäden eines Anfalljahres erstreckt sich teilweise über mehrere Jahre und wird dann zumeist in einem Abwicklungsdreieck abgebildet. Das Verfahren ist besonders im Longtail-Geschäft wichtig. Abzugrenzen vom Zeichnungsjahr.ROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der Rohüberschuss PROBABLE MAXIMUM LOSS (PML) Probable Maximum Loss (PML) Wahrscheinlicher maximaler Schaden. Maßgröße für den (unter gewissen Annahmen) wahrscheinlich größten Schaden aus einem versicherten Risiko, ausgedrückt in einem Geldbetrag. Der PML wird in Bezug auf einzelne Großschadenrisiken und auf Kumulrisiken meist in der Feuerversicherung (und Feuer-Rückversicherung ALLIANZ DEUTSCHLAND STELLT SICH NEU AUFTRANSLATE THIS PAGE Allianz Deutschland stellt sich neu auf. Der Allianzkonzern baut in Deutschland um und setzt auf schlankere Strukturen. Im Zuge der Umorganisation scheidet der COO der Allianz Deutschland, Fabio De Ferrari, aus dem Konzern aus. Der Konzern will die drei Spartengesellschaften Allianz Versicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs- AG sowie REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige Handlung LEIBRENTE ODER NIESSBRAUCH? EINE WICHTIGE FRAGE FÜRTRANSLATE THISPAGE
Leibrente in Einzelfällen interessantere Option. Die DEGIV empfiehlt Senioren mehrheitlich das Modell des Nießbrauchs, weil es älteren Menschen grundsätzlich mehr Rechte zusichert und sicherer sowie flexibler ist. In Einzelfällen kann allerdings die Leibrente die interessantere Option sein. ALLE INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSGESCHÄFT AUF …TRANSLATE THISPAGE
08.06.2021 Branche Sagen Sie uns die Meinung! In eigener Sache: Ab sofort haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, die Möglichkeit, sich an einer Versicherungsmagazin-Umfrage zu beteiligen. RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge ausSCHADENMANAGEMENT
Der Begriff „Schadenmanagement“ wird bisweilen auch als Bezeichnung für eine Organisationseinheit in einem Versicherungsunternehmen verwendet, die die Abläufe und Prozesse der Schadenabteilungen definiert und für die Synchronisation von Organisation und IT-Unterstützung sowie die Weiterentwicklung der Schadenserviceleistungen (z.B. imASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen ANFALLJAHR | GABLER VERSICHERUNGSLEXIKONTRANSLATE THIS PAGE Anfalljahr. Jahr, in dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Die Abwicklung der Schäden eines Anfalljahres erstreckt sich teilweise über mehrere Jahre und wird dann zumeist in einem Abwicklungsdreieck abgebildet. Das Verfahren ist besonders im Longtail-Geschäft wichtig. Abzugrenzen vom Zeichnungsjahr.ROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der Rohüberschuss PROBABLE MAXIMUM LOSS (PML) Probable Maximum Loss (PML) Wahrscheinlicher maximaler Schaden. Maßgröße für den (unter gewissen Annahmen) wahrscheinlich größten Schaden aus einem versicherten Risiko, ausgedrückt in einem Geldbetrag. Der PML wird in Bezug auf einzelne Großschadenrisiken und auf Kumulrisiken meist in der Feuerversicherung (und Feuer-Rückversicherung ALLIANZ DEUTSCHLAND STELLT SICH NEU AUFTRANSLATE THIS PAGE Allianz Deutschland stellt sich neu auf. Der Allianzkonzern baut in Deutschland um und setzt auf schlankere Strukturen. Im Zuge der Umorganisation scheidet der COO der Allianz Deutschland, Fabio De Ferrari, aus dem Konzern aus. Der Konzern will die drei Spartengesellschaften Allianz Versicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs- AG sowie REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige Handlung LEIBRENTE ODER NIESSBRAUCH? EINE WICHTIGE FRAGE FÜRTRANSLATE THISPAGE
Leibrente in Einzelfällen interessantere Option. Die DEGIV empfiehlt Senioren mehrheitlich das Modell des Nießbrauchs, weil es älteren Menschen grundsätzlich mehr Rechte zusichert und sicherer sowie flexibler ist. In Einzelfällen kann allerdings die Leibrente die interessantere Option sein.BEITRAGSÜBERTRÄGE
1. Begriff: Versicherungstechnischer Rückstellungsposten auf der Passivseite der Bilanz von Versicherungsunternehmen. 2. Inhalt und Merkmale: Die Beitragsüberträge umfassen den Teil der Beiträge, der als Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag dem folgenden Geschäftsjahr oder den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen ist (§ 341e II Nr. 1 HGB i.V.m. § 24 REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige HandlungBENZINKLAUSEL
Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um PLANUNGS-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 1. Begriff: Sonderform der Berufshaftpflichtversicherung, abgeleitet für Architekten und Ingenieure.Die Planungs-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und insbesondere Vermögensschäden aus der planenden Tätigkeit des Versicherten insbesondere im Hoch- und Tiefbau, im Anlagen- und Maschinenbau, und sie kann auch auf Schäden ausgedehnt werden, die sich bei SelbstausführungHAVARIE GROSSE
große Haverei. 1. Begriff: Institution des Seerechts, die bereits in der Antike bekannt war.Havarie grosse liegt vor, wenn der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. zur Bergung) oder Aufopferungen (z.B. Seewurf der Güter, Strandung des Schiffs, Flutung der Laderäume bei Feuer) veranlasst. SCHADENEXZEDENTEN-RÜCKVERSICHERUNG engl. Excess of Loss, Abk. XL. 1. Begriff: Nicht-proportionaler Rückversicherungsvertrag, bei dem Rückversicherungsleistungen fällig werden, wenn der Schaden beim Erstversicherer eine bestimmte Priorität übersteigt. 2. Merkmale: Bei der Schadenexzedenten-Rückversicherung mit Priorität d > 0 wird ein Schaden der Höhe X derart aufgeteilt, dass der Erstversicherer denBetrag min{X,d} und
ABSCHLUSSKOSTEN
Abschlusskosten. 1. Begriff: Kosten, die im Versicherungsunternehmen unmittelbar und mittelbar durch den Abschluss von Versicherungsverträgen verursacht werden. Position in der Kostenrechnung von Versicherungsunternehmen, d.h. Größe aus dem internen Rechnungswesen, die nach den Regeln der betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit abgegrenzt ist. EXTENDED-COVERAGE-VERSICHERUNG Die Extended-Coverage-Versicherung wurde für industrielle Risiken konzipiert. Sie wird i.d.R. erst ab einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro angeboten. Einige Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung sind auch über konventionelle Deckungen versicherbar (z.B. in der Leitungswasserversicherung und in der Sturmversicherung ). ZINSZUSATZRESERVE (ZZR) 1. Begriff: Teil der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung, der für künftige Garantiezinsverpflichtungen in Zeiten geringer Kapitalmarktzinsen zurückgestellt wird. 2. Ziele: Für Lebensversicherungsunternehmen stellen die hohen Garantiezinsverpflichtungen aus der Vergangenheit zusammen mit einem aktuell geringeren Kapitalmarktzins ein hohes unternehmerisches Risikodar.
PARAMETRISCHER TRIGGER Parametrischer Trigger. technischer Trigger. 1. Begriff: Auslösendes Ereignis für Schadenzahlungen an einen Schutzberechtigten ( Schaden-Trigger ), bei denen ein physikalisch messbares Kriterium eines Naturereignisses maßgeblich für die Leistungspflicht des Rückversicherers oder eines sonstigen Schutzgebers ist, z.B. eineErdbebenstärke
LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge ausASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen ANFALLJAHR | GABLER VERSICHERUNGSLEXIKONTRANSLATE THIS PAGE Anfalljahr. Jahr, in dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Die Abwicklung der Schäden eines Anfalljahres erstreckt sich teilweise über mehrere Jahre und wird dann zumeist in einem Abwicklungsdreieck abgebildet. Das Verfahren ist besonders im Longtail-Geschäft wichtig. Abzugrenzen vom Zeichnungsjahr.ROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der RohüberschussBENZINKLAUSEL
Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und ALLIANZ DEUTSCHLAND STELLT SICH NEU AUFTRANSLATE THIS PAGE Allianz Deutschland stellt sich neu auf. Der Allianzkonzern baut in Deutschland um und setzt auf schlankere Strukturen. Im Zuge der Umorganisation scheidet der COO der Allianz Deutschland, Fabio De Ferrari, aus dem Konzern aus. Der Konzern will die drei Spartengesellschaften Allianz Versicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs- AG sowieHAVARIE GROSSE
große Haverei. 1. Begriff: Institution des Seerechts, die bereits in der Antike bekannt war.Havarie grosse liegt vor, wenn der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. zur Bergung) oder Aufopferungen (z.B. Seewurf der Güter, Strandung des Schiffs, Flutung der Laderäume bei Feuer) veranlasst. LEIBRENTE ODER NIESSBRAUCH? EINE WICHTIGE FRAGE FÜRTRANSLATE THISPAGE
Leibrente in Einzelfällen interessantere Option. Die DEGIV empfiehlt Senioren mehrheitlich das Modell des Nießbrauchs, weil es älteren Menschen grundsätzlich mehr Rechte zusichert und sicherer sowie flexibler ist. In Einzelfällen kann allerdings die Leibrente die interessantere Option sein. GEBÄUDEVERSICHERUNG: NÄSSESCHÄDEN DURCH …TRANSLATE THIS PAGE Gebäudeversicherung: Nässeschäden durch undichte Fugen. Wasser lief im Duschbereich durch eine undichte Fliesenfuge in die Wände und verursachte in der Folge Nässeschäden an der Gebäudesubstanz. Der Versicherer lehnte den Schaden ab, da er den "bestimmungswidrigen Austritt" des Leitungswassers als nicht gegeben sah. LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge ausASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen ANFALLJAHR | GABLER VERSICHERUNGSLEXIKONTRANSLATE THIS PAGE Anfalljahr. Jahr, in dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Die Abwicklung der Schäden eines Anfalljahres erstreckt sich teilweise über mehrere Jahre und wird dann zumeist in einem Abwicklungsdreieck abgebildet. Das Verfahren ist besonders im Longtail-Geschäft wichtig. Abzugrenzen vom Zeichnungsjahr.ROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der RohüberschussBENZINKLAUSEL
Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und ALLIANZ DEUTSCHLAND STELLT SICH NEU AUFTRANSLATE THIS PAGE Allianz Deutschland stellt sich neu auf. Der Allianzkonzern baut in Deutschland um und setzt auf schlankere Strukturen. Im Zuge der Umorganisation scheidet der COO der Allianz Deutschland, Fabio De Ferrari, aus dem Konzern aus. Der Konzern will die drei Spartengesellschaften Allianz Versicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs- AG sowieHAVARIE GROSSE
große Haverei. 1. Begriff: Institution des Seerechts, die bereits in der Antike bekannt war.Havarie grosse liegt vor, wenn der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. zur Bergung) oder Aufopferungen (z.B. Seewurf der Güter, Strandung des Schiffs, Flutung der Laderäume bei Feuer) veranlasst. LEIBRENTE ODER NIESSBRAUCH? EINE WICHTIGE FRAGE FÜRTRANSLATE THISPAGE
Leibrente in Einzelfällen interessantere Option. Die DEGIV empfiehlt Senioren mehrheitlich das Modell des Nießbrauchs, weil es älteren Menschen grundsätzlich mehr Rechte zusichert und sicherer sowie flexibler ist. In Einzelfällen kann allerdings die Leibrente die interessantere Option sein. GEBÄUDEVERSICHERUNG: NÄSSESCHÄDEN DURCH …TRANSLATE THIS PAGE Gebäudeversicherung: Nässeschäden durch undichte Fugen. Wasser lief im Duschbereich durch eine undichte Fliesenfuge in die Wände und verursachte in der Folge Nässeschäden an der Gebäudesubstanz. Der Versicherer lehnte den Schaden ab, da er den "bestimmungswidrigen Austritt" des Leitungswassers als nicht gegeben sah. CORONA-SCHUTZIMPFUNG: HAFTUNG UND SCHUTZ BEI …TRANSLATE THIS PAGE Corona-Schutzimpfung: Haftung und Schutz bei Schäden. Wegen möglicher Gesundheitsschäden hat auch Deutschland am 15. März 2021 das Impfen mit dem Astra-Zeneca-Vakzin vorübergehend ausgesetzt. Damit folgt das Bundesgesundheitsministerium einer Empfehlung des für die Impfüberwachung zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts.COMBINED RATIO
2. Ziele: Die Combined Ratio gibt Aufschluss über die Schaden- und „Kosten“intensität des betriebenen Versicherungsgeschäfts und ermöglicht somit Wettbewerbsvergleiche. Solange die Combined Ratio unter 100 % liegt, erzielt das Versicherungsunternehmen einen auf das entsprechende Versicherungsgeschäft bezogenen Gewinn. 3. GEBÄUDEVERSICHERUNG: NÄSSESCHÄDEN DURCH …TRANSLATE THIS PAGE Gebäudeversicherung: Nässeschäden durch undichte Fugen. Wasser lief im Duschbereich durch eine undichte Fliesenfuge in die Wände und verursachte in der Folge Nässeschäden an der Gebäudesubstanz. Der Versicherer lehnte den Schaden ab, da er den "bestimmungswidrigen Austritt" des Leitungswassers als nicht gegeben sah.BENZINKLAUSEL
Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und umBEITRAGSÜBERTRÄGE
1. Begriff: Versicherungstechnischer Rückstellungsposten auf der Passivseite der Bilanz von Versicherungsunternehmen. 2. Inhalt und Merkmale: Die Beitragsüberträge umfassen den Teil der Beiträge, der als Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag dem folgenden Geschäftsjahr oder den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen ist (§ 341e II Nr. 1 HGB i.V.m. § 24 PLANUNGS-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 1. Begriff: Sonderform der Berufshaftpflichtversicherung, abgeleitet für Architekten und Ingenieure.Die Planungs-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und insbesondere Vermögensschäden aus der planenden Tätigkeit des Versicherten insbesondere im Hoch- und Tiefbau, im Anlagen- und Maschinenbau, und sie kann auch auf Schäden ausgedehnt werden, die sich bei Selbstausführung SCHADENEXZEDENTEN-RÜCKVERSICHERUNG engl. Excess of Loss, Abk. XL. 1. Begriff: Nicht-proportionaler Rückversicherungsvertrag, bei dem Rückversicherungsleistungen fällig werden, wenn der Schaden beim Erstversicherer eine bestimmte Priorität übersteigt. 2. Merkmale: Bei der Schadenexzedenten-Rückversicherung mit Priorität d > 0 wird ein Schaden der Höhe X derart aufgeteilt, dass der Erstversicherer denBetrag min{X,d} und
HAVARIE GROSSE
große Haverei. 1. Begriff: Institution des Seerechts, die bereits in der Antike bekannt war.Havarie grosse liegt vor, wenn der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. zur Bergung) oder Aufopferungen (z.B. Seewurf der Güter, Strandung des Schiffs, Flutung der Laderäume bei Feuer) veranlasst.ABSCHLUSSKOSTEN
Abschlusskosten. 1. Begriff: Kosten, die im Versicherungsunternehmen unmittelbar und mittelbar durch den Abschluss von Versicherungsverträgen verursacht werden. Position in der Kostenrechnung von Versicherungsunternehmen, d.h. Größe aus dem internen Rechnungswesen, die nach den Regeln der betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit abgegrenzt ist. ZINSZUSATZRESERVE (ZZR) 1. Begriff: Teil der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung, der für künftige Garantiezinsverpflichtungen in Zeiten geringer Kapitalmarktzinsen zurückgestellt wird. 2. Ziele: Für Lebensversicherungsunternehmen stellen die hohen Garantiezinsverpflichtungen aus der Vergangenheit zusammen mit einem aktuell geringeren Kapitalmarktzins ein hohes unternehmerisches Risikodar.
ALLE INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSGESCHÄFT AUF …TRANSLATE THISPAGE
Aktuelle Nachrichten, Rechtsprechungen und Expertenmeinungen aus der Versicherungsbranche sowie Empfehlungen für Versicherungsvermittlerund - berater.
GABLER VERSICHERUNGSLEXIKON: ONLINE UND GRATISTRANSLATE THIS PAGE Versicherungslexikon. Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de. Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt. Zum Abo ZumShop.
RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge aus LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
VERMITTLERSTATUS
Vermittlerstatus. 1. Begriff: Rechtsstellung eines gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlers als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter. Die Tätigkeit eines gewerbsmäßigen Versicherungsmaklers oder Versicherungsvertreters mit dem Ziel, Versicherungsverträge zu vermitteln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- undROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der RohüberschussANLAGESTOCK
Anlagestock. 1. Begriff: Selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 II VAG) für die fondsgebundene Lebensversicherung und die indexgebundene Lebensversicherung. Dem Anlagestock werden die Kapitalanlagen zugeführt, die der Bedeckung der für diese Arten der Lebensversicherung gebildeten Rückstellungendienen.
DIREKTBESTAND
Direktbestand. Direktanlage. 1. Begriff: Alle Vermögensgegenstände der Kapitalanlage eines Unternehmens, die das Unternehmen direkt – ohne die Zwischenschaltung eines Fonds oder einer anderen Zweckgesellschaft – hält. 2.ASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige Handlung ALLE INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSGESCHÄFT AUF …TRANSLATE THISPAGE
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RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge aus LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
VERMITTLERSTATUS
Vermittlerstatus. 1. Begriff: Rechtsstellung eines gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlers als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter. Die Tätigkeit eines gewerbsmäßigen Versicherungsmaklers oder Versicherungsvertreters mit dem Ziel, Versicherungsverträge zu vermitteln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- undROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der RohüberschussANLAGESTOCK
Anlagestock. 1. Begriff: Selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 II VAG) für die fondsgebundene Lebensversicherung und die indexgebundene Lebensversicherung. Dem Anlagestock werden die Kapitalanlagen zugeführt, die der Bedeckung der für diese Arten der Lebensversicherung gebildeten Rückstellungendienen.
DIREKTBESTAND
Direktbestand. Direktanlage. 1. Begriff: Alle Vermögensgegenstände der Kapitalanlage eines Unternehmens, die das Unternehmen direkt – ohne die Zwischenschaltung eines Fonds oder einer anderen Zweckgesellschaft – hält. 2.ASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige Handlung LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
LAUFENDE VERSICHERUNG Laufende Versicherung. Offene Police. 1. Begriff: Form der Schadenversicherung, bei der die versicherten Risiken zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zunächst nur der Gattung nach bezeichnet werden; erst später gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen die konkreten Risiken auf. Siehe auchDeklaration.
COMBINED RATIO
2. Ziele: Die Combined Ratio gibt Aufschluss über die Schaden- und „Kosten“intensität des betriebenen Versicherungsgeschäfts und ermöglicht somit Wettbewerbsvergleiche. Solange die Combined Ratio unter 100 % liegt, erzielt das Versicherungsunternehmen einen auf das entsprechende Versicherungsgeschäft bezogenen Gewinn. 3. ANFALLJAHR | GABLER VERSICHERUNGSLEXIKONTRANSLATE THIS PAGE Anfalljahr. Jahr, in dem ein versicherter Schaden entstanden ist. Die Abwicklung der Schäden eines Anfalljahres erstreckt sich teilweise über mehrere Jahre und wird dann zumeist in einem Abwicklungsdreieck abgebildet. Das Verfahren ist besonders im Longtail-Geschäft wichtig. Abzugrenzen vom Zeichnungsjahr.STORNOHAFTUNG
In der Versicherungsbranche die Haftung des Versicherungsvermittlers für noch nicht endgültig verdiente, aber bereits an ihn ausgezahlte Provisionen (Abschlussprovisionen) bzw. Courtagen.Wird dem Versicherungsvermittler die Provision bzw. Courtage für einen vermittelten Versicherungsvertrag sofort in voller Höhe und nicht in Abhängigkeit von der Prämienzahlung des VersicherungsnehmersHAVARIE GROSSE
große Haverei. 1. Begriff: Institution des Seerechts, die bereits in der Antike bekannt war.Havarie grosse liegt vor, wenn der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. zur Bergung) oder Aufopferungen (z.B. Seewurf der Güter, Strandung des Schiffs, Flutung der Laderäume bei Feuer) veranlasst. PASSIVENVERSICHERUNG Passivenversicherung. Versicherung gegen neu entstehende oder gegen die Erhöhung schon vorliegender Verpflichtungen (= Passiva). Zur Gruppe der Passivenversicherung gehören auch Versicherungszweige, die den Versicherungsnehmer gegen entstehende Kosten absichern, bspw. die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die ALLIANZ DEUTSCHLAND STELLT SICH NEU AUFTRANSLATE THIS PAGE Allianz Deutschland stellt sich neu auf. Der Allianzkonzern baut in Deutschland um und setzt auf schlankere Strukturen. Im Zuge der Umorganisation scheidet der COO der Allianz Deutschland, Fabio De Ferrari, aus dem Konzern aus. Der Konzern will die drei Spartengesellschaften Allianz Versicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs- AG sowie ZINSZUSATZRESERVE (ZZR) 1. Begriff: Teil der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung, der für künftige Garantiezinsverpflichtungen in Zeiten geringer Kapitalmarktzinsen zurückgestellt wird. 2. Ziele: Für Lebensversicherungsunternehmen stellen die hohen Garantiezinsverpflichtungen aus der Vergangenheit zusammen mit einem aktuell geringeren Kapitalmarktzins ein hohes unternehmerisches Risikodar.
PARAMETRISCHER TRIGGER Parametrischer Trigger. technischer Trigger. 1. Begriff: Auslösendes Ereignis für Schadenzahlungen an einen Schutzberechtigten ( Schaden-Trigger ), bei denen ein physikalisch messbares Kriterium eines Naturereignisses maßgeblich für die Leistungspflicht des Rückversicherers oder eines sonstigen Schutzgebers ist, z.B. eineErdbebenstärke
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RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge aus LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
VERMITTLERSTATUS
Vermittlerstatus. 1. Begriff: Rechtsstellung eines gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlers als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter. Die Tätigkeit eines gewerbsmäßigen Versicherungsmaklers oder Versicherungsvertreters mit dem Ziel, Versicherungsverträge zu vermitteln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- undROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der RohüberschussANLAGESTOCK
Anlagestock. 1. Begriff: Selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 II VAG) für die fondsgebundene Lebensversicherung und die indexgebundene Lebensversicherung. Dem Anlagestock werden die Kapitalanlagen zugeführt, die der Bedeckung der für diese Arten der Lebensversicherung gebildeten Rückstellungendienen.
DIREKTBESTAND
Direktbestand. Direktanlage. 1. Begriff: Alle Vermögensgegenstände der Kapitalanlage eines Unternehmens, die das Unternehmen direkt – ohne die Zwischenschaltung eines Fonds oder einer anderen Zweckgesellschaft – hält. 2.ASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige Handlung ALLE INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSGESCHÄFT AUF …TRANSLATE THISPAGE
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RÜCKSTELLUNGSTRANSITIONAL 1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen. 2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge aus LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
VERMITTLERSTATUS
Vermittlerstatus. 1. Begriff: Rechtsstellung eines gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlers als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter. Die Tätigkeit eines gewerbsmäßigen Versicherungsmaklers oder Versicherungsvertreters mit dem Ziel, Versicherungsverträge zu vermitteln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- undROHÜBERSCHUSS
1. Begriff:Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von (Lebens-)Versicherungsunternehmen. 2. Hintergründe: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der RohüberschussANLAGESTOCK
Anlagestock. 1. Begriff: Selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 II VAG) für die fondsgebundene Lebensversicherung und die indexgebundene Lebensversicherung. Dem Anlagestock werden die Kapitalanlagen zugeführt, die der Bedeckung der für diese Arten der Lebensversicherung gebildeten Rückstellungendienen.
DIREKTBESTAND
Direktbestand. Direktanlage. 1. Begriff: Alle Vermögensgegenstände der Kapitalanlage eines Unternehmens, die das Unternehmen direkt – ohne die Zwischenschaltung eines Fonds oder einer anderen Zweckgesellschaft – hält. 2.ASSEKURADEUR
Assekuradeur. Ursprünglich Bezeichnung für einen Mehrfachagenten, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war und dort spezialisierte Risiken zeichnete. Inzwischen wird unter einem Assekuradeur ein Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht verstanden, der für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige Handlung LEISTUNGSVERZUG DES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS 1. Begriff: Verzug des Versicherungsunternehmens hinsichtlich seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall (siehe auch Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens).Ein Verzug des Schuldners setzt Fälligkeit der Leistung, (danach) Mahnung des Gläubigers und Vertreten müssen (Verschulden) des Schuldners voraus (§§ 286 I, 280 I S. 2, 286 IVBGB).
REPRÄSENTANTENHAFTUNG Repräsentantenhaftung. 1. Begriff: Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentanten. Das Verhalten eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer praktisch in der Weise zugerechnet, als habe er selbst gehandelt (also z.B. eine Obliegenheit verletzt oder den Versicherungsfall herbeigeführt) oder eine notwendige HandlungCOMBINED RATIO
2. Ziele: Die Combined Ratio gibt Aufschluss über die Schaden- und „Kosten“intensität des betriebenen Versicherungsgeschäfts und ermöglicht somit Wettbewerbsvergleiche. Solange die Combined Ratio unter 100 % liegt, erzielt das Versicherungsunternehmen einen auf das entsprechende Versicherungsgeschäft bezogenen Gewinn. 3.RISIKOMARGE
Risk Margin. 1. Begriff: Bei der Dotierung einer versicherungstechnischen Rückstellung im Versicherungsunternehmen der Aufschlag zur Berücksichtigung des Risikos von Abweichungen der tatsächlichen Aufwendungen für einen Versicherungsvertrag vom Erwartungswert. 2. Ziele und Merkmale: Die Risikomarge berücksichtigt insbesondere das Risiko höherer Auszahlungsströme für LAUFENDE VERSICHERUNG Laufende Versicherung. Offene Police. 1. Begriff: Form der Schadenversicherung, bei der die versicherten Risiken zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zunächst nur der Gattung nach bezeichnet werden; erst später gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen die konkreten Risiken auf. Siehe auchDeklaration.
STORNOHAFTUNG
In der Versicherungsbranche die Haftung des Versicherungsvermittlers für noch nicht endgültig verdiente, aber bereits an ihn ausgezahlte Provisionen (Abschlussprovisionen) bzw. Courtagen.Wird dem Versicherungsvermittler die Provision bzw. Courtage für einen vermittelten Versicherungsvertrag sofort in voller Höhe und nicht in Abhängigkeit von der Prämienzahlung des VersicherungsnehmersHAVARIE GROSSE
große Haverei. 1. Begriff: Institution des Seerechts, die bereits in der Antike bekannt war.Havarie grosse liegt vor, wenn der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. zur Bergung) oder Aufopferungen (z.B. Seewurf der Güter, Strandung des Schiffs, Flutung der Laderäume bei Feuer) veranlasst. UMDECKUNG | GABLER VERSICHERUNGSLEXIKONTRANSLATE THIS PAGE 1. Begriff: Kündigung eines bestehenden Versicherungsvertrags auf Empfehlung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsvermittlers und gleichzeitig Neuabschluss bei demselben oder einem anderen Versicherungsunternehmen. 2. Ziele: Ziele der Umdeckung können aus Kundensicht die Einsparung von Beiträgen, die Verbesserung von Leistungen bzw. des ALLIANZ DEUTSCHLAND STELLT SICH NEU AUFTRANSLATE THIS PAGE Allianz Deutschland stellt sich neu auf. Der Allianzkonzern baut in Deutschland um und setzt auf schlankere Strukturen. Im Zuge der Umorganisation scheidet der COO der Allianz Deutschland, Fabio De Ferrari, aus dem Konzern aus. Der Konzern will die drei Spartengesellschaften Allianz Versicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs- AG sowie PARAMETRISCHER TRIGGER Parametrischer Trigger. technischer Trigger. 1. Begriff: Auslösendes Ereignis für Schadenzahlungen an einen Schutzberechtigten ( Schaden-Trigger ), bei denen ein physikalisch messbares Kriterium eines Naturereignisses maßgeblich für die Leistungspflicht des Rückversicherers oder eines sonstigen Schutzgebers ist, z.B. eineErdbebenstärke
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04.06.2021 Branche
NACHHALTIGKEIT WIRD ZUM VERKAUFSENTSCHEIDENDEN MOMENT Nachhaltigkeit wird bei Versicherungen bald ein zentrales Thema. Davon ist die Rating-Agentur Assekurata überzeugt. Sie hat daran aber auch ein hohes Eigeninteresse, denn noch im Herbst soll das erste Nachhaltigkeits-Rating des Analyseunternehmens erfolgen. Mehr https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/nachhaltigkeit-wird-zum-verkaufsentscheidenden-moment-2896988.html04.06.2021 Recht
ZUGEHÖRIGKEIT ZU EINER RISIKOGRUPPE KEIN FREIBRIEF Während der Corona-Pandemie gelten bestimmte Risikopatienten als besonders gefährdet. Eine allgemeine Ansteckungsgefahr ist für eine Befreiung von der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz jedoch nicht ausreichend. Auf dieses Problem macht die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer aufmerksam. Mehr https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/zugehoerigkeit-zu-einer-risikogruppe-kein-freibrief-2896930.html 04.06.2021 Personalien BEWEGUNG IN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND DER ALLCURA Im Vorstand und im Aufsichtsrat der Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft gibt es Veränderungen. Neue Experten kommen hinzu, ein altgedienter Verantwortlicher verabschiedet sich.Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/personalien/bewegung-in-aufsichtsrat-und-vorstand-der-allcura-2896883.html B2B-ANBIETER ZUM THEMA Veranstaltung von Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (ANZEIGE) AUTOMATISIERTES FAHREN 2021 - 7. INTERNATIONALE ATZ-FACHTAGUNG | ONLINE EVENT (08.06.2021 - 09.06.2021 | ONLINE) Vom assistierten zum autonomen Fahren Autonomes Fahren dient zum einen dem Ziel, in Zukunft Unfälle zu vermeiden, zum anderen sind Roboterautos Grundlage für datengetriebene Geschäftsmodelle der OEMs. Der Mensch wird je nach...Mehr erfahren!
https://branchenindex.springerprofessional.de/event.html?id=9&siteDesign=versicherungsmagazin&lang=de&utm_source=vm-home&utm_medium=event&utm_campaign=apiIN EIGENER SACHE
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NEWS
04.06.2021 Personalien NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT DER GOTHAER NEU BESETZT Svetlana Thaller-Honold (43) übernimmt zum 1. Juli 2021 die Leitung des Bereichs Nachhaltigkeitsmanagement bei der Gothaer. Sie folgt auf Thomas Barann (63), der in Ruhestand geht. Mehr https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/personalien/nachhaltigkeitsmanagement-der-gothaer-neu-besetzt-2896766.html03.06.2021 Recht
LEBENSVERSICHERUNG: DIREKTVERSICHERUNGSLEISTUNGEN SIND PFÄNDBAR Schon in vorangegangenen Verfahren des Bundesgerichthofs (BGH) wurde geregelt, dass Direktversicherungsleistungen im Versicherungsfall pfändbar sind. Mehr https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/lebensversicherung-direktversicherungsleistungen-sind-pfaendbar-2896100.html02.06.2021 Branche
SAGEN SIE UNS DIE MEINUNG! In eigener Sache: Ab sofort haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, die Möglichkeit, sich an einer Versicherungsmagazin-Umfrage zu beteiligen. Wir möchten wissen, ob Ihr Vermittlergeschäft durch die Corona-Pandemie digitaler geworden ist. Mehr https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/sagen-sie-uns-die-meinung-2887739.html Alle News Interviews & MeinungenNEWSLETTER
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VERANSTALTUNGEN
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08.06.2021 -09.06.2021__
online
AUTOMATISIERTES FAHREN 2021Mehr
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09.06.2021
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online
PFLEGE UND ELTERNUNTERHALTMehr
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16.06.2021
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HAFTUNG UND VERSICHERUNG VON ORGANEN KOMMUNALER UNTERNEHMENMehr
Alle VeranstaltungenTHEMENSPECIAL
18.03.2020
DIE PANDEMIE UND IHRE AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT, VERTRIEB UND ARBEITSLEBEN Die aktuelle Corona-Krise ist überall spürbar. Wie auch unsere Redakteurinnen und Redakteure sind viele von Ihnen bereits im Homeoffice. Auf Versicherungsmagazin.de finden Sie alle unsere Beiträge und interessante Hintergrundinformationen zur aktuellen Krise und zu den Auswirkungen insbesondere für die Assekuranz in unserem Online-Dossier. Mehralle Themenspecials
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Zum achten Mal sucht Versicherungsmagazin in Kooperation mit den Analysten von Morgen & Morgen die INNOVATIVSTEN NEUEN VERSICHERUNGSPRODUKTE. Einsendeschluss für Bewerbungen zum Innovationspreis der Assekuranz ist der 18. JUNI 2021. Mehr Informationen zum Award SUSTAINABLE AWARD IN FINANCE Der SUSTAINABLE AWARD in Finance zeichnet nachhaltige Investmentprodukte, Spar- und Finanzierungsprodukte sowie Versicherungen aus. Die Prämierung orientiert sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen. Die Teilnahme ist bis 11. AUGUST 2021 möglich. Weitere Informationen hierMEIST GELESEN
* 1 VHV Gruppe verordnet sich frühzeitig Verjüngungskur 02.06.2021 Personalien * 2 Ein Rundgang durch das "Arbeitswelten-Haus"02.06.2021 Branche
* 3 Vor diesen Unternehmen warnt die BaFin26.05.2021 Branche
* 4 Lebensversicherung: Direktversicherungsleistungen sind pfändbar03.06.2021 Recht
* 5 Nachhaltigkeit wird zum verkaufsentscheidenden Moment04.06.2021 Branche
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Sie kennen bereits einige Awards von Versicherungsmagazin. Doch wie sehen die Prüfkriterien für diese Awards im Detail aus? Wer kann sich bewerben und welches Profil müssen die Interessenten vorweisen, um mitwirken zu können? Hier die Details zu den AusschreibungenCORONA-UMFRAGE
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