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EStG zu betrachten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten? Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter/dem Tagesvater getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.9.3 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf Leistungen nach Arbeitslosengeld II Auch selbstständig Tätige haben Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten? Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter/dem Tagesvater getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.9.3 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf Leistungen nach Arbeitslosengeld II Auch selbstständig Tätige haben Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Sicherheits-Checkliste. Hinweise zur "Sicherheit und Unfallverhütung". Für Kleinkinder existieren besondere Gefahrenquellen, auf die die nachfolgenden Hinweise zur „Sicherheit und Unfallverhütung” aufmerksam machen wollen. Neben der allgemeinen Vorsicht, empfiehlt es sich, spezielle Maßnahmen zur Sicherheit und Unfallverhütung zu treffen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Kindertagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Sie sollten der Leistung entsprechendangemessen sein.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege Kindertagespflege wird überwiegend als selbstständige Tätigkeit ausgeführt. Sofern gemäß der Landesgesetzgebung bzw. der örtlichen Satzung entsprechend möglich, können Kindertagespflegepersonen auch im Rahmen der Jugendhilfe fest angestellt werden. Für Kindertagespflege auf privat vereinbarter Basis ist es ebenfalls möglich HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.1 Öffentlichkeitsarbeit/Anwerbung von Tagespflegepersonen Die Kindertagespflege soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden (vgl. §§ 13-15 SGB I; § 24 Abs. 4 SGB VIII).Zum einen sollen möglichst alle Eltern/Erziehungsberechtigten das lokaleAngebot an
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten? Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter/dem Tagesvater getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.4 Unfallversicherung Eine Unfallversicherung schützt eine Tagespflegeperson vor den Folgen bei Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten? Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter/dem Tagesvater getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.9.3 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf Leistungen nach Arbeitslosengeld II Auch selbstständig Tätige haben Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten? Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter/dem Tagesvater getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.9.3 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf Leistungen nach Arbeitslosengeld II Auch selbstständig Tätige haben Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Sicherheits-Checkliste. Hinweise zur "Sicherheit und Unfallverhütung". Für Kleinkinder existieren besondere Gefahrenquellen, auf die die nachfolgenden Hinweise zur „Sicherheit und Unfallverhütung” aufmerksam machen wollen. Neben der allgemeinen Vorsicht, empfiehlt es sich, spezielle Maßnahmen zur Sicherheit und Unfallverhütung zu treffen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Kindertagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Sie sollten der Leistung entsprechendangemessen sein.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege Kindertagespflege wird überwiegend als selbstständige Tätigkeit ausgeführt. Sofern gemäß der Landesgesetzgebung bzw. der örtlichen Satzung entsprechend möglich, können Kindertagespflegepersonen auch im Rahmen der Jugendhilfe fest angestellt werden. Für Kindertagespflege auf privat vereinbarter Basis ist es ebenfalls möglich HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.1 Öffentlichkeitsarbeit/Anwerbung von Tagespflegepersonen Die Kindertagespflege soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden (vgl. §§ 13-15 SGB I; § 24 Abs. 4 SGB VIII).Zum einen sollen möglichst alle Eltern/Erziehungsberechtigten das lokaleAngebot an
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten? Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter/dem Tagesvater getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.4 Unfallversicherung Eine Unfallversicherung schützt eine Tagespflegeperson vor den Folgen bei Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) Seite 1 Handbuch Kindertagespflege HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
ARBEITSHILFE INFORMATIONSBLATT ZUR MEDIKAMENTENGABE IN Arbeitshilfe Informationsblatt zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Erarbeitet: Unterausschuss Kindertagesbetreuung des Landesjugendhilfeausschusses des Landes HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) Seite 1 Handbuch Kindertagespflege HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
ARBEITSHILFE INFORMATIONSBLATT ZUR MEDIKAMENTENGABE IN Arbeitshilfe Informationsblatt zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Erarbeitet: Unterausschuss Kindertagesbetreuung des Landesjugendhilfeausschusses des Landes HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Sicherheits-Checkliste. Hinweise zur "Sicherheit und Unfallverhütung". Für Kleinkinder existieren besondere Gefahrenquellen, auf die die nachfolgenden Hinweise zur „Sicherheit und Unfallverhütung” aufmerksam machen wollen. Neben der allgemeinen Vorsicht, empfiehlt es sich, spezielle Maßnahmen zur Sicherheit und Unfallverhütung zu treffen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) Seite 1 Handbuch Kindertagespflege HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Kindertagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Sie sollten der Leistung entsprechendangemessen sein.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.1 Grundlagen für die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson Wenn Sie als Tagesmutter/-vater – der offizielle Begriff dafür ist „Tagespflegeperson“ oder „Kindertagespflegeperson“ – tätig werden wollen, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz) sowie die landesrechtlichen HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.2 Erlaubniserteilung und Eignungsfeststellung Gemäß § 43 SGB VIII bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, einer Erlaubnis. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.4 Unfallversicherung Eine Unfallversicherung schützt eine Tagespflegeperson vor den Folgen bei Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) Seite 1 Handbuch Kindertagespflege HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
ARBEITSHILFE INFORMATIONSBLATT ZUR MEDIKAMENTENGABE IN Arbeitshilfe Informationsblatt zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Erarbeitet: Unterausschuss Kindertagesbetreuung des Landesjugendhilfeausschusses des Landes HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) Seite 1 Handbuch Kindertagespflege HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
ARBEITSHILFE INFORMATIONSBLATT ZUR MEDIKAMENTENGABE IN Arbeitshilfe Informationsblatt zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Erarbeitet: Unterausschuss Kindertagesbetreuung des Landesjugendhilfeausschusses des Landes HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Sicherheits-Checkliste. Hinweise zur "Sicherheit und Unfallverhütung". Für Kleinkinder existieren besondere Gefahrenquellen, auf die die nachfolgenden Hinweise zur „Sicherheit und Unfallverhütung” aufmerksam machen wollen. Neben der allgemeinen Vorsicht, empfiehlt es sich, spezielle Maßnahmen zur Sicherheit und Unfallverhütung zu treffen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) Seite 1 Handbuch Kindertagespflege HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Kindertagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Sie sollten der Leistung entsprechendangemessen sein.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.1 Grundlagen für die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson Wenn Sie als Tagesmutter/-vater – der offizielle Begriff dafür ist „Tagespflegeperson“ oder „Kindertagespflegeperson“ – tätig werden wollen, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz) sowie die landesrechtlichen HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.2 Erlaubniserteilung und Eignungsfeststellung Gemäß § 43 SGB VIII bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, einer Erlaubnis. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.4 Unfallversicherung Eine Unfallversicherung schützt eine Tagespflegeperson vor den Folgen bei Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.3 Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anzustreben, können für alle Beteiligten gewinnbringend sein: Tagespflegepersonen können Räumlichkeiten und Fortbildungsangebote von Kindertageseinrichtungen mit nutzen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.6.1 Vertretungssystem bei Urlaub, Krankheit oder kurzfristigen Notfällen. Für Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verlässlich und gut organisiert sein. Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.3 Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anzustreben, können für alle Beteiligten gewinnbringend sein: Tagespflegepersonen können Räumlichkeiten und Fortbildungsangebote von Kindertageseinrichtungen mit nutzen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. FAKTEN UND EMPFEHLUNGEN ZU DEN REGELUNGEN IN DER 1 01.01.2020 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.6.1 Vertretungssystem bei Urlaub, Krankheit oder kurzfristigen Notfällen. Für Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verlässlich und gut organisiert sein. Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit und die HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.6.1 Vertretungssystem bei Urlaub, Krankheit oder kurzfristigen Notfällen. Für Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verlässlich und gut organisiert sein. Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Kindertagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Sie sollten der Leistung entsprechendangemessen sein.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Sicherheits-Checkliste. Hinweise zur "Sicherheit und Unfallverhütung". Für Kleinkinder existieren besondere Gefahrenquellen, auf die die nachfolgenden Hinweise zur „Sicherheit und Unfallverhütung” aufmerksam machen wollen. Neben der allgemeinen Vorsicht, empfiehlt es sich, spezielle Maßnahmen zur Sicherheit und Unfallverhütung zu treffen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.1 Öffentlichkeitsarbeit/Anwerbung von Tagespflegepersonen Die Kindertagespflege soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden (vgl. §§ 13-15 SGB I; § 24 Abs. 4 SGB VIII).Zum einen sollen möglichst alle Eltern/Erziehungsberechtigten das lokaleAngebot an
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Handbuch Kindertagespflege www.handbuch-kindertagespflege.de © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege Seite 1 von 2 HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.3 Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anzustreben, können für alle Beteiligten gewinnbringend sein: Tagespflegepersonen können Räumlichkeiten und Fortbildungsangebote von Kindertageseinrichtungen mit nutzen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.6.1 Vertretungssystem bei Urlaub, Krankheit oder kurzfristigen Notfällen. Für Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verlässlich und gut organisiert sein. Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.9.3 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf Leistungen nach Arbeitslosengeld II Auch selbstständig Tätige haben Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGETRANSLATE THIS PAGE mehr. 1. Wegweiser zur Kindertagespflege. Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege. mehr. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.2 Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland besteht die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz traten zum 01.01.2019 einige Neuerungen für Selbstständige in Kraft, die auch Kindertagespflegepersonen betreffen können. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung. Für abhängig beschäftigte Kindertagespflegepersonen, die z. B. bei den Eltern angestellt sind, besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Kindertagespflegeperson – zahlen i. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.3 Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anzustreben, können für alle Beteiligten gewinnbringend sein: Tagespflegepersonen können Räumlichkeiten und Fortbildungsangebote von Kindertageseinrichtungen mit nutzen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.6.2.14 Sachsen-Anhalt Die Stellung der Kindertagespflege im Land . In Sachsen-Anhalt haben gemäß § 3 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 23.01.2013, alle Kinder, deren Eltern es HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.8 Die Aufsichtspflicht. Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren besonders aufsichtsbedürftig sind. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.6.1 Vertretungssystem bei Urlaub, Krankheit oder kurzfristigen Notfällen. Für Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verlässlich und gut organisiert sein. Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.9.3 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf Leistungen nach Arbeitslosengeld II Auch selbstständig Tätige haben Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.1 Was leistet Kindertagespflege? 1.2 Gesetzliche Grundlagen. 1.2.1 SGB VIII: Das Bundesgesetz. 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. 1.2.3 Ländergesetzgebungen. 1.2.4 Verpflichtungen für Kommunen. 1.2.5 Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege. 1.2.6 Festanstellung in der Kindertagespflege. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de) HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Sicherheits-Checkliste. Hinweise zur "Sicherheit und Unfallverhütung". Für Kleinkinder existieren besondere Gefahrenquellen, auf die die nachfolgenden Hinweise zur „Sicherheit und Unfallverhütung” aufmerksam machen wollen. Neben der allgemeinen Vorsicht, empfiehlt es sich, spezielle Maßnahmen zur Sicherheit und Unfallverhütung zu treffen. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 6.2 Kindertagespflege als Arbeitsfeld. Der Ausbau der Kindertagespflege-Angebote in Deutschland kann nur gelingen, wenn mehr motivierte und qualifizierte Personen für diese Aufgabe gewonnen werden. Dabei können Arbeitsagenturen und Jobcenter sehr helfen - insbesondere durch: eine Sensibilisierung für das ThemaKindertagespflege.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.4.2 Privat finanzierte Kindertagespflege Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Kindertagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Sie sollten der Leistung entsprechendangemessen sein.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 1.2.2 Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagespflege. Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagesmutter unterstützt und ergänzt die Familie beider Bildung
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 4.2.2.6.1 Vertretungssystem bei Urlaub, Krankheit oder kurzfristigen Notfällen. Für Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verlässlich und gut organisiert sein. Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE 3.6.2 Wie werden die Einnahmen versteuert? Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3EStG zu betrachten.
HANDBUCH KINDERTAGESPFLEGE Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe. Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig. ARBEITSHILFE INFORMATIONSBLATT ZUR MEDIKAMENTENGABE IN Arbeitshilfe Informationsblatt zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Erarbeitet: Unterausschuss Kindertagesbetreuung des Landesjugendhilfeausschusses des Landes This website uses cookies to ensure you get the best experience on ourwebsite. More info.
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BEREICHE
* Einleitung
* 1. Wegweiser zur Kindertagespflege * 2. Wissenswertes für Eltern * 3. Wissenswertes für Kindertagespflegepersonen * 4. Tipps und Handreichungen für Kommunen * 5. Wissenswertes für Betriebe * 6. Hinweise für Jobcenter und Arbeitsagenturen * 7. Interessantes für WohlfahrtsverbändeTHEMEN
* Frühe Chancen
* Service
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EINLEITUNG
DER AUSBAU DER KINDERBETREUUNG IN DEUTSCHLAND IST AUF GUTEM WEGE. Die Kindertagespflege ist als ein Angebot der Jugendhilfe etabliert und nicht mehr wegzudenken. Wie die Kindertageseinrichtung hat sie die Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung. Auch der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag kann in Kindertagespflege erfüllt werden.mehr
1. WEGWEISER ZUR KINDERTAGESPFLEGE Hier findet sich ein erster Überblick über die Leistungen und Formen der Kindertagespflege. Außerdem gibt es nützliche Tipps und alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen sowie Antworten auf die Frage: Was tut der Bund, was tun die Länder für die Kindertagespflege.mehr
2. WISSENSWERTES FÜR ELTERN Sie denken daran, Ihr Kind in Kindertagespflege zu geben? Hier erfahren Sie, welche Leistungen sie beanspruchen können, worauf bei der Auswahl einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters zu achten ist und wie Sie sich auf ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Jugendamt vorbereiten können.mehr
3. WISSENSWERTES FÜR KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN Was Sie wissen sollten, wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater aktiv werden wollen, finden Sie hier: Ob Sie als Tagesmutter oder Tagesvater geeignet sind, wie Sie sich qualifizieren können, welchen arbeits- und steuerrechtlichen Status eine Tagesmutter oder ein Tagesvater hat, welche Sozialversicherungen möglich sind und was Sie mit dem Jugendamt besprechen sollten.mehr
4. TIPPS UND HANDREICHUNGEN FÜR KOMMUNEN Kindertagespflege ist Teil einer familienfreundlichen Kommunalpolitik. In den Kommunen entscheidet sich, wie der bundesgesetzliche Rahmen tatsächlich umgesetzt wird. Das Online-Handbuch will Sie als Verantwortliche in den Kommunen beim Ausbau der Kindertagespflege unterstützen und Ihnen mit Tipps und Handreichungen konkrete Hilfestellung leisten sowie mit Beispielen guter Praxis Ideen zurUmsetzung liefern.
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5. WISSENSWERTES FÜR BETRIEBE Familienfreundlichkeit ist mittlerweile ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Betriebe. Programme der Bundesregierung (www.erfolgsfaktor-familie.de), diverse Wettbewerbe und Auszeichnungen (z.B. durch Stiftungen) und Initiativen wie die Bündnisse für Familien unterstützen Betriebe in ihren Bemühungen, noch familienfreundlicher zu werden. Zur Familienfreundlichkeit gehört unter anderem auch, jungen Eltern bei der Frage der Kindertagesbetreuung hilfreich zur Seite zu stehen. Die Kindertagespflege kann hierfür eine interessante Möglichkeit fürBetriebe sein.
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6. HINWEISE FÜR JOBCENTER UND ARBEITSAGENTUREN Jobcenter und Arbeitsagenturen sind wichtige Partner beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Deutschland. Das Online-Handbuch bietet vielfältige Möglichkeiten, sich über das Thema "Kindertagespflege" umfassend zu informieren. Wir präsentieren Ihnen in konzentrierter Form Informationen, die im Beratungsalltag von Jobcentern und Arbeitsagenturen wichtig sein könnten. Praktische Beispiele zeigen,was möglich ist.
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7. INTERESSANTES FÜR WOHLFAHRTSVERBÄNDE Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände wollen sich am Ausbau der Kindertagespflege beteiligen. Wenn Sie verantwortlich vor Ort sind, finden Sie in diesem Online-Handbuch die rechtlichen Grundlagen, Empfehlungen zur Ausgestaltung der Kindertagespflege sowie praktische Beispiele, die zeigen, wie Kindertagespflege an manchen Orten bereitsorganisiert wird.
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