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MITGLIEDER NACH PLZ
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Brunnenstraße 156 D-10115 Berlin Tel. +49 30 936 22861-0 Fax +49 30 936 22861-29 E-Mailinfo@bvbf.de
BRANDSCHUTZ IN UNTERNEHMEN UND ARBEITSSTÄTTENTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON BVBF-BRANDSCHUTZ.DE BRANDSCHUTZ IN WOHNGEBÄUDEN Aktiver Brandschutz - Sicherheit für Haus und Familie. Feuer zerstört in Deutschland jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Etwa 400 Brandtote sind hierzulande jährlich zu beklagen. Rund 200.000-mal kommt die Feuerwehr zum Einsatz. Bei EIGNUNG VON FEUERLÖSCHERN UND LÖSCHMITTELN 55A. 233B. Wird ein Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen bereitgestellt, dann muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein. Zur vollständigen Fassung s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" . (Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA BRANDERKENNUNG UND ALARMIERUNG Branderkennung und Alarmierung. Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistetsein.
ERHÖHTE BRANDGEFÄHRDUNG UND ZUSATZMASSNAHMENTRANSLATE THIS PAGE Werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung festgestellt, hat der Arbeitgeber neben der Grundausstattung nach Punkt 5.2 und den Grundanforderungen nach 5.3 zusätzliche betriebs-und tätigkeitsspezifische Maßnahmen zu ergreifen (siehe Punkt 6.2). Erhöhte Brandgefährdung liegt vor,wenn.
BUNDESVERBAND BRANDSCHUTZ-FACHBETRIEBE E. V. (BVBF)TRANSLATE THIS PAGE Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Brunnenstraße 156 D-10115 Berlin Tel. +49 30 936 22861-0 Fax +49 30 936 22861-29 E-Mailinfo@bvbf.de
INSTANDHALTUNG UND PRÜFUNG 1. Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4:2009-09 "Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Instandhaltung". 2. Von der Wartung durch den Fachkundigen bleiben die wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher (Druckprüfung) durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnungunberührt.
PRESSETEXT BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ: BRANDFOLGENTRANSLATE THIS PAGE Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Brunnenstraße 156 D-10115 Berlin Tel. +49 30 936 22861-0 Fax +49 30 936 22861-29 E-Mailinfo@bvbf.de
AKTUELLE MELDUNGEN
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BRANDSCHUTZ IN UNTERNEHMEN UND ARBEITSSTÄTTENTRANSLATE THIS PAGESEE MORE ON BVBF-BRANDSCHUTZ.DE BRANDSCHUTZ IN WOHNGEBÄUDEN Aktiver Brandschutz - Sicherheit für Haus und Familie. Feuer zerstört in Deutschland jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Etwa 400 Brandtote sind hierzulande jährlich zu beklagen. Rund 200.000-mal kommt die Feuerwehr zum Einsatz. Bei EIGNUNG VON FEUERLÖSCHERN UND LÖSCHMITTELN 55A. 233B. Wird ein Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen bereitgestellt, dann muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein. Zur vollständigen Fassung s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" . (Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA BRANDERKENNUNG UND ALARMIERUNG Branderkennung und Alarmierung. Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistetsein.
ERHÖHTE BRANDGEFÄHRDUNG UND ZUSATZMASSNAHMENTRANSLATE THIS PAGE Werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung festgestellt, hat der Arbeitgeber neben der Grundausstattung nach Punkt 5.2 und den Grundanforderungen nach 5.3 zusätzliche betriebs-und tätigkeitsspezifische Maßnahmen zu ergreifen (siehe Punkt 6.2). Erhöhte Brandgefährdung liegt vor,wenn.
BUNDESVERBAND BRANDSCHUTZ-FACHBETRIEBE E. V. (BVBF)TRANSLATE THIS PAGE Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Brunnenstraße 156 D-10115 Berlin Tel. +49 30 936 22861-0 Fax +49 30 936 22861-29 E-Mailinfo@bvbf.de
INSTANDHALTUNG UND PRÜFUNG 1. Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4:2009-09 "Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Instandhaltung". 2. Von der Wartung durch den Fachkundigen bleiben die wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher (Druckprüfung) durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnungunberührt.
PRESSETEXT BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ: BRANDFOLGENTRANSLATE THIS PAGE Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Brunnenstraße 156 D-10115 Berlin Tel. +49 30 936 22861-0 Fax +49 30 936 22861-29 E-Mailinfo@bvbf.de
AKTUELLE MELDUNGEN
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VERBANDSZEITSCHRIFT
Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 07. Wir brennen für den Brandschutz. Und für unsere Mitglieder. Rückblick Mitgliederversammlung. Fachgruppe Rauchschutztechnik. Fachgruppe Löschwassertechnik. Neue ASR A2.2 (Mai 2018) Rauchwarnmelder-Pflicht in Thüringen. Rauchwarnmelder können Leben retten. BRANDSCHUTZ IN WOHNGEBÄUDEN Aktiver Brandschutz - Sicherheit für Haus und Familie. Feuer zerstört in Deutschland jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Etwa 400 Brandtote sind hierzulande jährlich zu beklagen. Rund 200.000-mal kommt die Feuerwehr zum Einsatz. Bei CHECKLISTE - BUNDESVERBAND BRANDSCHUTZ …TRANSLATE THIS PAGE Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) ist die Interessenvertretung der Fachbetriebe, Fachhändler, Hersteller und Dienstleister des technischen und organisatorischen Brandschutzes in BRANDSCHUTZ FÜR LANDWIRTSCHAFT Brandschutz-Tipps für landwirtschaftliche Unternehmen. Schadensfälle aus der Praxis zeigen, dass das Brandrisiko in landwirtschaftlichen Betrieben erheblich ist. Insbesondere der Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen, wie beispielsweise Heu und Stroh, birgt einhohes Brandrisiko.
FEUERLÖSCHER
Löschmitteleinheiten (LE) Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die je-weils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. - die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird. In mehrgeschossigen Gebäuden sind in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) bereitzustellen. VERHALTEN IM BRANDFALL AM ARBEITSPLATZ Erste Hilfe bei Brandverletzungen. 1. Brandverletzungen, -wunden sofort mit kaltem Wasser behandeln, bis der Schmerz verschwindet. 2. Bei größeren Verbrennungen am Körperstamm nur sterilen Wundverband auf die verletzte Stelle legen und nach Möglichkeit auf der unverletzten Haut befestigen. 3. Keimfreie Wundauflage. BUNDESVERBAND BRANDSCHUTZ-FACHBETRIEBE E. V. (BVBF)TRANSLATE THIS PAGE Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) ist die Interessenvertretung der Fachbetriebe, Fachhändler, Hersteller und Dienstleister des technischen und organisatorischen Brandschutzes inBILDERGALERIE
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Brunnenstraße 156 D-10115 Berlin Tel. +49 30 936 22861-0 Fax +49 30 936 22861-29 E-Mailinfo@bvbf.de
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WANDHYDRANTEN
Wandhydranten. Wandhydranten werden bei der Grundausstattung mit Feuerlöschern grundsätzlich nicht angerechnet. Die abweichende Anrechnung von Wandhydranten für die Grundausstattung mit Feuerlöschern ist indes über eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers wie etwa anhand des Beispiel 3.1 für normale Brandgefährdung des Anhangs 3 der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände(Ausgabe
VERBANDSZEITSCHRIFT
Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 07. Wir brennen für den Brandschutz. Und für unsere Mitglieder. Rückblick Mitgliederversammlung. Fachgruppe Rauchschutztechnik. Fachgruppe Löschwassertechnik. Neue ASR A2.2 (Mai 2018) Rauchwarnmelder-Pflicht in Thüringen. Rauchwarnmelder können Leben retten.MITGLIEDER NACH PLZ
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BRANDSCHUTZ FÜR LANDWIRTSCHAFT Brandschutz-Tipps für landwirtschaftliche Unternehmen. Schadensfälle aus der Praxis zeigen, dass das Brandrisiko in landwirtschaftlichen Betrieben erheblich ist. Insbesondere der Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen, wie beispielsweise Heu und Stroh, birgt einhohes Brandrisiko.
BRANDSCHUTZ IN WOHNGEBÄUDEN Aktiver Brandschutz - Sicherheit für Haus und Familie. Feuer zerstört in Deutschland jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Etwa 400 Brandtote sind hierzulande jährlich zu beklagen. Rund 200.000-mal kommt die Feuerwehr zum Einsatz. BeiMITGLIEDSDETAILS
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) ist die Interessenvertretung der Fachbetriebe, Fachhändler, Hersteller und Dienstleister des technischen und organisatorischen Brandschutzes inMITGLIEDSDETAILS
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FEUERLÖSCHER
Löschmitteleinheiten (LE) Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die je-weils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. - die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird. In mehrgeschossigen Gebäuden sind in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) bereitzustellen. BRANDERKENNUNG UND ALARMIERUNG Branderkennung und Alarmierung. Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistetsein.
EIGNUNG VON FEUERLÖSCHERN UND LÖSCHMITTELN 55A. 233B. Wird ein Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen bereitgestellt, dann muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein. Zur vollständigen Fassung s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" . (Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA INSTANDHALTUNG UND PRÜFUNG 1. Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4:2009-09 "Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Instandhaltung". 2. Von der Wartung durch den Fachkundigen bleiben die wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher (Druckprüfung) durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnungunberührt.
VERBANDSZEITSCHRIFT
Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 07. Wir brennen für den Brandschutz. Und für unsere Mitglieder. Rückblick Mitgliederversammlung. Fachgruppe Rauchschutztechnik. Fachgruppe Löschwassertechnik. Neue ASR A2.2 (Mai 2018) Rauchwarnmelder-Pflicht in Thüringen. Rauchwarnmelder können Leben retten.MITGLIEDER NACH PLZ
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BRANDSCHUTZ FÜR LANDWIRTSCHAFT Brandschutz-Tipps für landwirtschaftliche Unternehmen. Schadensfälle aus der Praxis zeigen, dass das Brandrisiko in landwirtschaftlichen Betrieben erheblich ist. Insbesondere der Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen, wie beispielsweise Heu und Stroh, birgt einhohes Brandrisiko.
BRANDSCHUTZ IN WOHNGEBÄUDEN Aktiver Brandschutz - Sicherheit für Haus und Familie. Feuer zerstört in Deutschland jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Etwa 400 Brandtote sind hierzulande jährlich zu beklagen. Rund 200.000-mal kommt die Feuerwehr zum Einsatz. BeiMITGLIEDSDETAILS
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) ist die Interessenvertretung der Fachbetriebe, Fachhändler, Hersteller und Dienstleister des technischen und organisatorischen Brandschutzes inMITGLIEDSDETAILS
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FEUERLÖSCHER
Löschmitteleinheiten (LE) Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die je-weils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. - die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird. In mehrgeschossigen Gebäuden sind in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) bereitzustellen. BRANDERKENNUNG UND ALARMIERUNG Branderkennung und Alarmierung. Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistetsein.
EIGNUNG VON FEUERLÖSCHERN UND LÖSCHMITTELN 55A. 233B. Wird ein Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen bereitgestellt, dann muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein. Zur vollständigen Fassung s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" . (Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA INSTANDHALTUNG UND PRÜFUNG 1. Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4:2009-09 "Tragbare Feuerlöscher - Teil 4: Instandhaltung". 2. Von der Wartung durch den Fachkundigen bleiben die wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher (Druckprüfung) durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnungunberührt.
BRANDSCHUTZ IN WOHNGEBÄUDEN Aktiver Brandschutz - Sicherheit für Haus und Familie. Feuer zerstört in Deutschland jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Etwa 400 Brandtote sind hierzulande jährlich zu beklagen. Rund 200.000-mal kommt die Feuerwehr zum Einsatz. Bei VERHALTEN IM BRANDFALL AM ARBEITSPLATZ Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Brunnenstraße 156 D-10115 Berlin Tel. +49 30 936 22861-0 Fax +49 30 936 22861-29 E-Mailinfo@bvbf.de
CHECKLISTE - BUNDESVERBAND BRANDSCHUTZ …TRANSLATE THIS PAGE Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) ist die Interessenvertretung der Fachbetriebe, Fachhändler, Hersteller und Dienstleister des technischen und organisatorischen Brandschutzes in BRANDERKENNUNG UND ALARMIERUNG Branderkennung und Alarmierung. Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistetsein.
FEUERLÖSCHER
Löschmitteleinheiten (LE) Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die je-weils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. - die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird. In mehrgeschossigen Gebäuden sind in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) bereitzustellen. EIGNUNG VON FEUERLÖSCHERN UND LÖSCHMITTELN 55A. 233B. Wird ein Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen bereitgestellt, dann muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein. Zur vollständigen Fassung s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" . (Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuAMITGLIEDSDETAILS
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UNTERWEISUNG, BRANDSCHUTZHELFER, …TRANSLATE THIS PAGE Unterweisung, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte Unterweisung. Der Arbeitgeber hat Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. ERHÖHTE BRANDGEFÄHRDUNG UND ZUSATZMASSNAHMENTRANSLATE THIS PAGE Werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung festgestellt, hat der Arbeitgeber neben der Grundausstattung nach Punkt 5.2 und den Grundanforderungen nach 5.3 zusätzliche betriebs-und tätigkeitsspezifische Maßnahmen zu ergreifen (siehe Punkt 6.2). Erhöhte Brandgefährdung liegt vor,wenn.
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CORONA-PANDEMIE: BRANDSCHUTZ-FACHBETRIEBE FÜHREN WEITERHIN ALLE NOTWENDIGEN ARBEITEN DURCH Berlin. - Angesichts der Corona-Krise, die massiv den Alltag der Bevölkerung bestimmt und solidarisches Handeln erfordert, weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) darauf hin, dass die Tätigkeiten der Brandschutz-Dienstleister von den behördlichen Einschränkungen aktuell nicht berührt sind. Brandschutz-Fachbetriebe und deren Mitarbeiter gelten als wichtiger Teil der Sicherheitswirtschaft und sind beauftragt und befugt, alle notwendigen Aufgaben im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wahrzunehmen. * Corona-Pandemie: Brandschutz-Fachbetriebe führen weiterhin alle notwendigen Arbeiten durch CORONA-VIRUS: AKTUELLE HINWEISE Die nachfolgenden Informationen - von unserem Partnerverband DIvB Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. bereitgestellt - werden von den Seitenbetreibern verantwortet und laufendaktualisiert.
bvbf-Mitglieder erhalten zusätzlich nähere Informationen per E-Mail-Rundschreiben. ALLGEMEINE INFORMATIONEN * ROBERT KOCH-INSTITUT: FAQ zum Coronavirusund
Informationen zu Risikogebieten * BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN: Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus * BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT: Tagesaktuelle Informationen zumCoronavirus
* BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES: Informationen über Arbeitsrechtliche Auswirkungen * BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE: Informationen und Unterstützung für Unternehmen * AUSWÄRTIGES AMT: Information für Reisende/Dienstreisen * KFW: Corona-Hilfen der KfW für Unternehmen * FÖRDERDATENBANK (FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES, DER LÄNDER UND DER EUROPÄISCHEN, STICHWORT „CORONA“): www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html).
* DIHK (CHECKLISTEN FÜR UNTERNEHMEN): www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus * BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE: Aktualisierte Informationen zu den arbeitsrechtlichen Folgen einerPandemie
(Stand:
13. März 2020)
ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEITSHINWEISE FÜR BETRIEBE ZUM CORONA-VIRUS * HINWEISE ZU HYGIENE UND INFEKTIONSSCHUTZ: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung . * HINWEISE ZU RISIKEN BEI BERUFLICHEN AUSLANDSREISEN: (Leitfaden der Berufsgenossenschaft RCI, Gesamtverband der Versicherungsunternehmen (GDV), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und International SOS Foundation) Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
AKTUELLE VERÖFFENTLICHUNGEN ZUM THEMA CORONA-VIRUS * SCHUTZSCHILD FÜR BESCHÄFTIGE UND UNTERNEHMEN: Bundesministeriumder Finanzen
* JURISTISCHE EINSCHÄTZUNG ZU CORONAFOLGEN AUF BAU- UND PLANUNGSVERTRÄGE: Newsletter Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB * LEITLINIEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON SOZIALEN KONTAKTEN IM ÖFFENTLICHEN BEREICH: Bundesregierung und Regierungschefs derBundesländer
* ERLEICHTERTER ZUGANG ZUM KURZARBEITERGELD: Veröffentlichung der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag BVBF: RENÉ SCHÜMANN ALS VORSITZENDER BESTÄTIGT – WAHLEN BRACHTEN ÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND BEIRAT Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) tagte unter anderem mit den Wahlen zum Vorstand und Beirat und zur Besetzung der verbandsinternen Schlichtungsstelle am 17. Mai 2019 in Berlin. René Schümann führt weiterhin als bestätigter Vorsitzender den Vorstand im bvbf zusammen mit seinem bisherigen Stellvertreter Christoph Schellhorn und den neuen Stellvertretern Alexander Heinzl und StefanRau.
* bvbf: René Schümann als Vorsitzender bestätigt – Wahlen brachten Änderungen im Vorstand und Beirat VERBANDSZEITSCHRIFT - WISSEN, WAS LÄUFT NR. 07WIR
BRENNEN FÜR DEN BRANDSCHUTZ. UND FÜR UNSERE MITGLIEDER. * Rückblick Mitgliederversammlung * Fachgruppe Rauchschutztechnik * Fachgruppe Löschwassertechnik * Neue ASR A2.2 (Mai 2018) * Rauchwarnmelder-Pflicht in Thüringen * Rauchwarnmelder können Leben retten * bvbf zu Gast bei Associazione M.A.I.A. * Busreisen: Im Brandfall richtig verhalten * Neue DIN 14677-1 und -2* Urteile
* Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars* Betriebsnachfolge
* Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 07 Februar 2019 NEUE FASSUNG DER TECHNISCHEN REGEL FÜR ARBEITSSTÄTTEN ASR A2.2 "MASSNAHMEN GEGEN BRÄNDE" SCHNELLES HANDELN IM FOKUS Berlin. – Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 über „Maßnahmen gegen Brände“ wurde überarbeitet und in einer neuen Fassung im Mai 2018 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht weiter das schnelle und zielgerichtete Handeln im Falle eines Brandes durch vom Arbeitgeber individuell festgelegte organisatorische und technische Maßnahmen. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. * Neue Fassung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" VERBANDSZEITSCHRIFT - WISSEN, WAS LÄUFT NR. 06 WIR BRENNEN FÜR DEN BRANDSCHUTZ. UND FÜR UNSERE MITGLIEDER. * Rückblick Mitgliederversammlung * Fachgruppe Rauchschutztechnik/RWAY * Fachgruppe Löschwassertechnik* Urteile
* Neue DIN EN 16763
* Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern * Missbrauch von Feuerlöschern* Im Brandfall
* DGUV-Sicherheitshinweise * Wartung von Feuerschutzabschlüssen * Brandschutz-Unterweisung * Digitalisierung in Sachen Brandschutz * Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 06 Dezember 2017 (PDF) * Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 06 Dezember 2017(eBook/ePUB)
IM BRANDFALL
FEUERLÖSCHER UND WANDHYDRANTEN DÜRFEN VON JEDEM BEDIENT WERDEN Berlin. – Im Falle eines Entstehungsbrandes dürfen Feuerlöscher und Wandhydranten von jedem bedient werden, der sich damit auskennt. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Zumal nach den geltenden Brandschutzgesetzen jeder dazu verpflichtet ist, einen entstehenden Brand zu löschen – ohne sich selbst zu gefährden – und die Feuerwehr zu alarmieren.* Im Brandfall
VERBANDSZEITSCHRIFT - WISSEN, WAS LÄUFT NR. 05 WIR BRENNEN FÜR DEN BRANDSCHUTZ. UND FÜR UNSERE MITGLIEDER. * Vorstand und Beirat * Rückblick Mitgliederversammlung* Fortbildung
* Arbeitsstättenverordnung * Fachgruppe Rauchschutztechnik* Urteile
* Rauchwarnmelder
* Rauchableitung in Treppenräumen * Fachgruppe Löschwassertechnik * Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 05 Februar 2017 DER BVBF STELLT SICH VOR BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ - LÖSCHPFLICHT BEI ENTSTEHENDEN BRÄNDEN! UNTERNEHMER HABEN FÜR INTAKTE FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN UND EIGENE BRANDSCHUTZHELFER ZUR ERSTEN BRANDBEKÄMPFUNG ZU SORGEN Kassel. - Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt hier kein Pardon: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und möglich ist“, so steht es in § 323c StGB, dem droht eine „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“. Unterlassene Hilfeleistung ist also kein Kavaliersdelikt. * Betrieblicher Brandschutz - Löschpflicht bei entstehendenBränden!
BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ - BESCHÄFTIGTE REGELMÄSSIG UNTERWEISEN UND BRANDSCHUTZHELFER AUSBILDEN BRANDSCHUTZ-FACHBETRIEBE UNTERSTÜTZEN DIE UMSETZUNG DER REGELN FÜRARBEITSSTÄTTEN
Kassel. - Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten und das Unternehmensowie die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehört neben der regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten die Ausbildung von speziell geschulten Brandschutzhelfern. * Betrieblicher Brandschutz - Beschäftigte regelmäßig unterweisen und Brandschutzhelfer ausbildenTERMINE
* 16.04.2020, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Fortbildung für Brandschutzbeauftragte - ABGESAGT * 08.05.2020, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Seminar: Brandschutzordnung nach DIN 14096 - ABGESAGT* 14.05.2020
Tagung der Fachgruppe Rauchschutztechnik/RWAY* 15.05.2020
bvbf Mitgliederversammlung 2020 * 21.09.2020, 10:00 Uhr - 22.09.2020, 17:00 Uhr Ausbildung zum RWA / NRA Sachkundigen * 30.09.2020, 09:00 Uhr - 01.10.2020, 17:00 UhrFeuerTrutz 2020
* 16.10.2020, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Seminar: Brandschutzordnung nach DIN 14096 * 07.05.2021, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr bvbf Mitgliederversammlung 2021 BRANDSCHUTZ-FACHBETRIEBE IN IHRER REGION Individuelle Beratung und professionelle Ausführung von Brandschutz-Dienstleistungen Brandschutz in UnternehmenBRANDSCHUTZ IST
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