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STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. HOMEPAGE – FEDERAL GAZETTE In the Official Section of the Federal Gazette you can find the electronic publication of legal directives and announcements by the Federal Government. To the Official Section. Fondsdata is the central platform for investment assets. Here you have free and current access to comprehensive fund information. AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.
VERKÃœNDUNG
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oderVERKÜNDUNG
6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn dieBEKANNTMACHUNG
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)Vom 17.
NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
4. Personen, die enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 5. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und § 4 Absatz 1 Nummer 4, die im Ausland tätig sind,und ihre
SO GEHT’S / JAHRESABSCHLUSS HINTERLEGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. HOMEPAGE – FEDERAL GAZETTE In the Official Section of the Federal Gazette you can find the electronic publication of legal directives and announcements by the Federal Government. To the Official Section. Fondsdata is the central platform for investment assets. Here you have free and current access to comprehensive fund information. AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oderVERKÜNDUNG
6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn dieBEKANNTMACHUNG
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)Vom 17.
NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
4. Personen, die enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 5. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und § 4 Absatz 1 Nummer 4, die im Ausland tätig sind,und ihre
SO GEHT’S / JAHRESABSCHLUSS HINTERLEGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN We can help you. Our service number: 0 800 – 1 23 43 39 Mon – Fri, 8:00 am to 6:30 pm, free of charge from a German landline From outside Germany:+49 221 – 9 76 68-0 fees apply In case of problems valuable information can be found in the area of Questions & answers.FEDERAL GAZETTE
Questions & answers. Or call our service number 0 800 – 1 23 43 39 (Mo-Fr from 8:00 a.m. to 6:30 p.m., toll-free from German landlines). From outside Germany: +49 2 21/9 76 68-0 (charges apply)VERKÜNDUNG
2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits-verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:VERKÜNDUNG
4. Personen, die enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 5. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und § 4 Absatz 1 Nummer 4, die im Ausland tätig sind,und ihre
SO GEHT’S / JAHRESABSCHLUSS HINTERLEGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
18.02.2020 B2) geänderten Fördersätze gelten fort und nur für solche Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstmalig zugelassenwurden.
BEKANNTMACHUNG
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden.VERKÜNDUNG
2. Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 und Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes, 3. Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 oder § 36 Absatz 1 Nummer 7 einschließ-REGISTRIEREN
Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln. STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SUCHE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Suche. Suchen Sie nach einem Begriff, einem Teil oder einem Veröffentlichungsdatum, oder kombinieren Sie die Suchanfragen miteinander. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / JahresfinanzÂberichten, Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB und Zahlungsberichten nicht möglich.VERKÃœNDUNG
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die FONDSDATA – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,BEKANNTMACHUNG
§ 10 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (1) Die nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohemBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SUCHE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Suche. Suchen Sie nach einem Begriff, einem Teil oder einem Veröffentlichungsdatum, oder kombinieren Sie die Suchanfragen miteinander. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / JahresfinanzÂberichten, Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB und Zahlungsberichten nicht möglich.VERKÃœNDUNG
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die FONDSDATA – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,BEKANNTMACHUNG
§ 10 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (1) Die nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohemBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit HOMEPAGE – FEDERAL GAZETTE In the Official Section of the Federal Gazette you can find the electronic publication of legal directives and announcements by the Federal Government. To the Official Section. Fondsdata is the central platform for investment assets. Here you have free and current access to comprehensive fund information. AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN We can help you. Our service number: 0 800 – 1 23 43 39 Mon – Fri, 8:00 am to 6:30 pm, free of charge from a German landline From outside Germany:+49 221 – 9 76 68-0 fees apply In case of problems valuable information can be found in the area of Questions & answers. FONDSDATA – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SO GEHT’S / VERÖFFENTLICHEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,VERKÃœNDUNG
(3) Absatz 1 Nummer 4 findet auf Einreisende aus Risikogebieten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (Hoch-inzidenzgebiet) keine Anwendung. (4) Absatz 1 findet auf Einreisende aus Risikogebieten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 (Virusvarianten-Gebiet)VERKÃœNDUNG
4. Personen, die enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 5. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und § 4 Absatz 1 Nummer 4, die im Ausland tätig sind,und ihre
BEKANNTMACHUNG
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mitBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln. STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SUCHE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Suche. Suchen Sie nach einem Begriff, einem Teil oder einem Veröffentlichungsdatum, oder kombinieren Sie die Suchanfragen miteinander. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / JahresfinanzÂberichten, Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB und Zahlungsberichten nicht möglich.VERKÃœNDUNG
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
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§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,BEKANNTMACHUNG
§ 10 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (1) Die nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohemBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SUCHE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Suche. Suchen Sie nach einem Begriff, einem Teil oder einem Veröffentlichungsdatum, oder kombinieren Sie die Suchanfragen miteinander. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / JahresfinanzÂberichten, Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB und Zahlungsberichten nicht möglich.VERKÃœNDUNG
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§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,BEKANNTMACHUNG
§ 10 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (1) Die nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohemBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit HOMEPAGE – FEDERAL GAZETTE In the Official Section of the Federal Gazette you can find the electronic publication of legal directives and announcements by the Federal Government. To the Official Section. Fondsdata is the central platform for investment assets. Here you have free and current access to comprehensive fund information. FONDSDATA – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SO GEHT’S / VERÖFFENTLICHEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,VERKÃœNDUNG
(3) Absatz 1 Nummer 4 findet auf Einreisende aus Risikogebieten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (Hoch-inzidenzgebiet) keine Anwendung. (4) Absatz 1 findet auf Einreisende aus Risikogebieten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 (Virusvarianten-Gebiet)BEKANNTMACHUNG
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden.VERKÜNDUNG
4. Personen, die enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 5. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und § 4 Absatz 1 Nummer 4, die im Ausland tätig sind,und ihre
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Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mitBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln. STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SUCHE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Suche. Suchen Sie nach einem Begriff, einem Teil oder einem Veröffentlichungsdatum, oder kombinieren Sie die Suchanfragen miteinander. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / JahresfinanzÂberichten, Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB und Zahlungsberichten nicht möglich.VERKÃœNDUNG
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die FONDSDATA – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,BEKANNTMACHUNG
§ 10 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (1) Die nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohemBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit STARTSEITE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGEALLE BEREICHEAMTLICHER TEILNICHTAMTLICHER TEILGERICHTLICHER TEILGESELLSCHAFTSBEKANNTMACHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SUCHE – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Suche. Suchen Sie nach einem Begriff, einem Teil oder einem Veröffentlichungsdatum, oder kombinieren Sie die Suchanfragen miteinander. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / JahresfinanzÂberichten, Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB und Zahlungsberichten nicht möglich.VERKÃœNDUNG
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.VERKÜNDUNG
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§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,BEKANNTMACHUNG
§ 10 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (1) Die nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohemBEKANNTMACHUNG
2 Allgemeines (1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrens-grundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln.BEKANNTMACHUNG
Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche – bis 1978 13,0 W/(m2·K) – ab 1979 8,0 W/(m2·K) Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2Grundfläche – bis 1978 10,0 W/(m2·K) – ab 1979 6,0 W/(m2·K) 4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit HOMEPAGE – FEDERAL GAZETTE In the Official Section of the Federal Gazette you can find the electronic publication of legal directives and announcements by the Federal Government. To the Official Section. Fondsdata is the central platform for investment assets. Here you have free and current access to comprehensive fund information. FONDSDATA – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. SO GEHT’S / VERÖFFENTLICHEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
§ 4 Ãœberwachung und Veröffentlichung (1) Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen der beihilfegebenden Stelle schriftlich in Papierform,VERKÃœNDUNG
(3) Absatz 1 Nummer 4 findet auf Einreisende aus Risikogebieten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (Hoch-inzidenzgebiet) keine Anwendung. (4) Absatz 1 findet auf Einreisende aus Risikogebieten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 (Virusvarianten-Gebiet)BEKANNTMACHUNG
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden.VERKÜNDUNG
4. Personen, die enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 5. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und § 4 Absatz 1 Nummer 4, die im Ausland tätig sind,und ihre
NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
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5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oderVERKÜNDUNG
6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die FONDSDATA – BUNDESANZEIGERTRANSLATE THIS PAGE Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten. NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN Wir helfen Ihnen weiter. Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz. Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.BEKANNTMACHUNG
§ 10 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (1) Die nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohem NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN Netto-Leerverkaufspositionen. Dies ist die Plattform für Veröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger. Ãœber die Suchfunktion können Sie kostenlos nach einzelnen Veröffentlichungen recherchieren. Einzelveröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen finden Sie über die Suche imBundesanzeiger.
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4. Personen, die enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 5. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und § 4 Absatz 1 Nummer 4, die im Ausland tätig sind,und ihre
NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN Netto-Leerverkaufspositionen. Dies ist die Plattform für Veröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger. Über die Suchfunktion können Sie kostenlos nach einzelnen Veröffentlichungen recherchieren. Einzelveröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen finden Sie über die Suche imBundesanzeiger.
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